Risk Management FINIV-FINMA

30/11/2020

COPTIS

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4 min

Die FINMA hat ihren Entwurf für die Finanzinstitutsverordnung (E-FINIV-FINMA) zur Vernehmlassung vorgelegt. Die Vernehmlassungsfrist endete am 3. Dezember 2019, und die FINMA wird die Verordnung voraussichtlich im Laufe des vierten Quartals 2020 erlassen, damit sie am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Für die Umsetzung der Anforderungen ist eine Übergangsfrist von 12 Monaten vorgesehen.

 

Die Verordnung greift zu weiten Teilen die Bestimmungen der KKV-FINMA auf, führt jedoch auch einige neue Anforderungen ein, insbesondere im Risikomanagement, über die wir Sie auf praktischem Wege informieren möchten.

 

RISIKOANALYSE

In Art. 8 Abs. 3 der Verordnung macht die FINMA deutlich, dass der Verwaltungsrat die Risikobereitschaft und -toleranz festlegen soll. Dabei muss bestimmt werden, welches Risiko der Vermögensverwalter eingehen möchte und in welchem Verhältnis es zu seiner Risikotragfähigkeit steht. Die FINMA verwendet die Begriffe Risikotoleranz und - bereitschaft, die zu den «Best Practices» im Bereich Risikomanagment gehören und die bereits Bestandteil der GovernanceGrundsätze von Banken und Wertpapierunternehmen sind, wie im FINMARundschreiben 2017/01 definiert. Unter Randziffer 4 des Rundschreibens beschreibt die FINMA die Risikotoleranz wie folgt: «Die Risikotoleranz beinhaltet sowohl quantitative wie qualitative Überlegungen hinsichtlich der wesentlichen Risiken, die das Institut zur Erreichung seiner strategischen Geschäftsziele sowie in Anbetracht seiner Kapital- und Liquiditätsplanung einzugehen bereit ist.»

 

RISIKOBEWERTUNG BEI KOLLEKTIVEN ANLAGEN

Überschreitet ein Fondsvermögen CHF 25 Millionen, muss der Vermögensverwalter regelmässig das Liquiditätsrisiko sowie andere Risiken unter Berücksichtigung verschiedener denkbarer Szenarios analysieren. Wie in ihrem Erläuterungsbericht angegeben, orientiert sich die FINMA an Empfehlung 14 der IOSCO zum Liquiditätsrisikomanagement bei kollektiven Kapitalanlagen.

 

Recommendation 14
The responsible entity should conduct ongoing liquidity assessments in different scenarios, which could include fund level stress testing, in line with regulatory guidance.

 

In der Europäischen Union wurde dieses Thema vor Kurzem ebenfalls behandelt. Die von der ESMA veröffentlichten «Guidelines on liquidity stress testing in UCITglass-building-1149726_1920.jpgS and AIFs» sind am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten. Diese Leitlinien können auch bei der Anwendung der Anforderungen in der Schweiz nützlich sein.

 

Die FINMA befürwortet die Festlegung angemessener interner Liquiditätsschwellenwerte für jede verwaltete kollektive Kapitalanlage.
 

Vermögensverwaltern wird folgende Vorgehensweise nahegelegt:

1. Identifizierung der Risiken: Für jede verwaltete kollektive Kapitalanlage sollte das Liquiditätsrisiko unter Beachtung ihrer Besonderheiten analysiert und beurteilt werden: Portfolio-zusammensetzung, Anlageuniversum, Art und Verhalten der Anleger, Häufigkeit von Rücknahmen usw.

 

2. Berücksichtigung verschiedener Szenarios und Stresstests: Es müssen historische und hypothetische Daten einbezogen werden, um für die jeweilige kollektive Kapitalanlage Stresssituationen zu simulieren. So lässt sich einschätzen, wie sich normale Marktbedingungen bzw. Krisensituationen auf die Aktiven und Passiven von Fonds auswirken.

 

3. Festlegung von Schwellenwerten/ Risikokennzahlen: Für jede kollektive Kapitalanlage muss ein angemessener Liquiditätsschwellenwert definiert werden. Dabei ist die Frage zu beantworten, ab welchem Rücknahmeniveau die Aktiven von Fonds nicht mehr sorgsam zu einem «fairen» Preis innerhalb der für die Erfüllung von Rücknahmeanträgen vorgeschriebenen Zeit liquidiert werden können, und zwar auf Basis verschiedener Szenarios. Die Einführung von Stresskennzahlen für den Markt kann dazu beitragen, dass bereits im Voraus Risikomanagementmassnahmen ergriffen werden.

 

4. Einführung von Liquiditätsrisikomanagement-Tools: Die zu verwendenden Instrumente (z. B. Rücknahmegebühren, Aussetzung von Rücknahmen, Gating, Lock-ups, Sachrücknahmen) sowie ihre Prioritäten müssen definiert und die Fondsvereinbarungen gegebenenfalls angepasst werden.

 

All diese Elemente bedürfen der Formalisierung in internen Richtlinien und Verfahren sowie der Validierung durch den Bundesrat. Jeder Vermögensverwalter sollte in seiner Organisation Liquiditätsrisikomanagement umsetzen, und das Liquiditätsrisiko sollte in Anlageentscheidungen einfliessen. Hierbei sind nicht nur die festgelegten Schwellenwerte, sondern auch die Warnsignale zu beachten, um extreme Liquiditätseinbrüche am Markt zu antizipieren und um zu verhindern, dass man unter Stress agieren muss.

 

FAZIT

Abschliessend lässt sich sagen, dass nun für jeden Vermögensverwalter der Zeitpunkt gekommen ist, Überlegungen anzustellen und sich auf die Umsetzung der neuen Anforderungen vorzubereiten.