L-QIF endlich in der Schweiz zugelassen

L-QIF endlich in der Schweiz zugelassen

Rechtlicher Rahmen 2 min Immoday

Der Schweizer Finanzplatz verfügt mit dem L-QIF über eine neue Fondskategorie. Diese soll dazu beitragen, dass qualifizierte Anleger, die der Einfachheit halber und aus steuerlichen Gründen lieber in im Ausland domizilierte Fonds investiert haben, in der Schweiz bleiben.

Die Experten haben mit der Zulassung Ende 2023 gerechnet, nun – zu Beginn des Jahres 2024 – ist sie da. Infolge der Änderung der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) wird am 1. März eine neue Schweizer Fondskategorie – der Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) – lanciert.

Diese neue Fondsart kann viel einfacher, rascher und kostengünstiger aufgelegt werden, da sie weder der Genehmigung der FINMA bedarf noch deren Aufsicht unterliegt. Sie darf jedoch nur von bestimmten, von den Finanzbehörden beaufsichtigten Instituten verwaltet werden und steht nur qualifizierten Anlegern offen, wobei die Qualität und der Anlegerschutz durch eine indirekte Aufsicht gewährleistet werden.  

Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) hofft, dass diese neue Schweizer Fondskategorie dank ihrer flexiblen Konzeption den Anlegern eine echte Alternative zur Konkurrenz ausländischer Fonds im Bereich alternativer Anlagen bieten wird.

Längerfristig soll der L-QIF die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz im Asset Management stärken, indem wieder mehr kollektive Kapitalanlagen in der Schweiz aufgelegt werden.

Die AMAS hält jedoch fest, dass die Vorlage nicht ganz an das ursprüngliche Ziel eines liberalen Konzepts und damit an die Schaffung einer wettbewerbsfähigen Alternative zum luxemburgischen Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) – eines der Ziele dieser KVV-Änderung – herankommt.  

«International werden Schweizer Fonds nicht als sehr konkurrenzfähig erachtet, was teilweise auf die Kosten und den Zeitaufwand für die Produktzulassung zurückzuführen ist», erläutert Silvia Devulder, Partnerin bei EY. Nicht zu vergessen die Quellensteuer, die in der Schweiz viel restriktiver gehandhabt wird als in den wichtigsten Fondszentren wie Luxemburg und Irland. Daher ziehen selbst Schweizer Kunden oft ausländische Fonds vor, insbesondere im Bereich der alternativen Anlagen und innovativen Produkte. Die Schweizer Asset Manager hoffen, dass sich dies mit der Zulassung des L-QIF ändert.

Redaktion - Immoday.ch

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