Der L-QIF: Innovation aus der Schweiz

Der L-QIF: Innovation aus der Schweiz

Rechtlicher Rahmen 3 min Steven Wicki

Mit der lang erwarteten Einführung des Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) hat die Schweizer Fondswirtschaft in ihrer Entwicklung einen deutlichen Sprung nach vorn gemacht. Damit kann der Schweizer Finanzplatz endlich zum kollektiven Anlagegeschäft Luxemburgs aufschliessen, wo der Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) seit 2016 ein erfolgreiches Modell ist.

Die wichtigsten Neuerungen, die nachhaltige Flexibilität versprechen, zeigen sich in den folgenden Rahmenbedingungen:

- umfassende Flexibilität aller Diversifizierungsvorgaben;

- schnelle Markteinführung, da die Implementierung von L-QIF nicht mehr von der FINMA genehmigt werden muss;

- Anlagemöglichkeiten für einen breiten Kreis von qualifizierten Investoren, darunter nicht nur institutionelle Anleger, sondern auch Personen mit ausreichendem Vermögen oder professionellen Beratern.

Durch diese Vereinfachungen basiert das gesamte Aufsichtssystem eines L-QIF auf der Expertise und Professionalität der für die Verwaltung und Leitung dieser Vehikel verantwortlichen Dienstleister, das heisst der Fondsleitung, des beaufsichtigten Portfoliomanagers sowie der Depotbank und der Revisionsstelle, die alle der Aufsicht der FINMA unterliegen. Sie alle müssen nachweisen können, dass sie die Risiken der Fonds in Übereinstimmung mit der Anlagepolitik in geeigneter Weise kontrollieren und steuern.​​​​​

Auf Gesetzesebene bewegt sich der L-QIF auf die Zielgerade zu. Die Vernehmlassung wurde abgeschlossen. Die neue Struktur ist für die Immobilienbranche von zentraler Bedeutung, denn auch hier eröffnet sie neue Möglichkeiten. Aus diesem Grund hat sich auch der Schweizer Berufsverband für Immobilienverbriefung COPTIS in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe der SFAMA an der Diskussion beteiligt und setzt sich dafür ein, dass L-QIFs – auch für direkte Immobilienanlagen – optimal ausgestaltet werden.

COPTIS hat hauptsächlich an den folgenden Punkten gearbeitet:

- die steuerliche Gleichstellung des L-QIF mit Immobilienfonds (vertragliche Anlagefonds und SICAV);

- eine ausdrückliche Regelung der Ausnahmen für Transaktionen zwischen nahestehenden Personen;

- eine einfache und steuerneutrale Umstrukturierung von Immobilienportfolios, die den Übergang von nicht regulierten Anlageformen zu regulierten kollektiven Anlagen ermöglicht.

In den letzten Jahren haben Immobilienfonds einen starken Aufschwung erlebt, die Zahl der aufgelegten Produkte hat sich mehr als verdoppelt. Dieser verstärkte Trend zur Immobilienverbriefung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass viele dieser neuen Produkte von Ausnahmeregelungen profitiert haben, die bereits für Immobilienfonds möglich waren.

Das durch anhaltende Negativzinsen gekennzeichnete Marktumfeld, das Fehlen alternativer Anlagemöglichkeiten mit regelmässigen Renditen und die anhaltende Nachfrage nach strukturierten und effizienten Immobilienanlagen werden die Dynamik der Immobilienverbriefung weiter befeuern.

Darüber hinaus zeigt ein Vergleich mit dem Ausland, dass der Anteil an verbrieften Immobilien in der Schweiz noch relativ klein ist, was wiederum ein erhebliches Entwicklungspotenzial für die Angebotsseite bedeutet. Der oben erwähnte Renditedruck birgt auch Risiken, die das Management von Immobilienanlagen betreffen. Es kann daher nur von Vorteil sein, wenn diese Anlagen im Rahmen eines von erfahrenen Fachleuten verwalteten Vehikels überwacht und verwaltet werden, auch wenn das Produkt selbst nicht explizit von der FINMA zugelassen ist.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob der Schweizer Finanzplatz in der Lage ist, ein international konkurrenzfähiges Produkt anzubieten. Die Feuertaufe ist für 2021 / 2022 geplant.

Steven Wicki
Solutions & Funds
Gründungsmitglied von COPTIS

 

Erschien in der Zeitung „24 heures“ vom Mittwoch,
6. November 2019, in Zusammenarbeit mit COPTIS

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