Erneuter Rückgang der Leerwohnungsziffer

Erneuter Rückgang der Leerwohnungsziffer

Aktuell 3 min Immoday

Gemäss neuester Statistik des BFS ist die Leerwohnungsziffer in der Schweiz weiter rückläufig. Sie liegt damit deutlich unterhalb des Gleichgewichtswerts. Die Mieten dürften also weiter steigen. Die Zahl der zum Kauf angebotenen Wohnungen hingegen ist gestiegen.

Mitte September veröffentlichte das Bundesamt für Statistik die jüngsten Leerwohnungszahlen. Die Leerwohnungsziffer ist per Stichtag 1. Juni 2024 innert Jahresfrist um 0,07 Prozentpunkte auf 1,08 % zurückgegangen. Damit sind wir deutlich von der 1,5-Prozent-Marke entfernt, bei welcher der Markt als im Gleichgewicht gilt. Da die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt, dürften die Mieten weiter nach oben tendieren. Wüest Partner geht für 2024 von einem Anstieg um 4,1 % aus.

Die Anzahl der unbewohnten zur Miete angebotenen Wohnungen ist nunmehr das dritte Jahr in Folge rückläufig. Aktuell sind es 40 423 Wohnungen. Dies entspricht im Jahresvergleich einem Minus von 8,6 %. In den beiden Vorjahren war der Rückgang sogar noch markanter mit –15,9 % im Jahr 2023 und –13,5 % im Jahr 2022.

Die Zahl der unbewohnten und zum Kauf angebotenen Wohnungen hingegen ist um 9,5 % gestiegen. Bei den Einfamilienhäusern waren es sogar 11,4 %. Dennoch bleibt ihre Zahl überschaubar. So standen gemäss BFS am 1. Juni 2024 schweizweit weniger als 7000 Einfamilienhäuser leer, die weder einen Mieter noch einen Käufer fanden.

 Wohnungsknappheit in den städtischen Kantonen besonders ausgeprägt

Die Leerstandsquote lag lediglich in drei Kantonen über der 2-Prozent-Marke und zwar im Tessin (2,08 %), im Kanton Solothurn (2,37 %) und im Kanton Jura (2,98 %). In den städtischen Kantonen hingegen, in denen die Nachfrage der Immobilienanleger besonders hoch ist, sind die Leerwohnungsziffern extrem niedrig. In Zug liegt sie bei 0,39 %, in Genf bei 0,46 % (+0,04 Prozentpunkte gegenüber 2023) und in Zürich bei 0,56 % (+0,03 Prozentpunkte). In den Kantonen Waadt (0,96 %) und Basel-Stadt (0,77 %) ist die Lage zwar etwas weniger dramatisch, jedoch sind auch sie weit vom Gleichgewichtswert entfernt. Basel-Stadt gehört zu den Kantonen, in denen sich das Wohnungsangebot am stärksten verknappt hat. So betrug die Leerstandsquote dort 2023 noch 1,07 %.

In den peripheren Westschweizer Kantonen ist die Lage am Wohnungsmarkt etwas weniger stark angespannt. Im Kanton Neuenburg lag die Leerstandsquote bei 1,68 %, im Wallis bei 1,3 % und im Kanton Freiburg bei 1,16 %. Der Kanton Jura wies mit 2,98 % die höchste Leerwohnungsziffer in der Schweiz aus. Jedoch hat sich auch dort die Lage etwas verschärft. Ein Jahr zuvor betrug die Leerstandsquote nämlich noch 3,17 %.

Redaktion-Immoday.ch

Diesen Artikel teilen auf:


Disclaimer

Mit der Aktivierung des Schaltfeldes am Ende des vorliegenden Haftungsausschlusses (Disclaimer) bestätigt der Benutzer ausdrücklich, dass er die Kriterien für die oben getroffene Auswahl erfüllt sowie den vorliegenden Disclaimer gelesen und verstanden hat und die darin enthaltenen Bestimmungen akzeptiert.

Der Benutzer bestätigt, verstanden zu haben, dass die Informationen zu den in diesem Bereich der Website veröffentlichten Wertpapieren ausschliesslich schweizerische Emittenten betreffen, die nicht zwingend durch die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) genehmigt wurden, weshalb sie in diesem Fall keinen nicht qualifizierten Anlegern in der Schweiz oder von der Schweiz aus angeboten bzw. verteilt werden dürfen.

Einige in diesem Bereich der Website veröffentlichte Kollektivanlagen unterstehen nicht der Aufsicht der FINMA, weshalb die Anleger in diesen Fällen nicht durch das KAG (Kollektivanlagengesetz) geschützt sind. Der Inhalt dieses Bereichs der Website dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Obwohl Immoday alle geeigneten Massnahmen ergreift, um die Richtigkeit der Informationen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zu gewährleisten, kann weder eine explizite noch implizite Sicherheit oder Garantie für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen gegeben werden.

Die veröffentlichten Informationen, insbesondere die Preis- sowie die Kurs-Angaben, entsprechen keiner Aufforderung, keinem Angebot und keiner Empfehlung, (i) Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen oder zurückzugeben oder (ii) Transaktionen durchzuführen, eine besondere Geschäftsstrategie umzusetzen oder sich an einer solcher zu beteiligen oder Rechtsgeschäfte jeder Art ab- oder auszuschliessen. Die vorliegende Website und ihre Inhalte sowie die über die Website zugänglichen Elemente entsprechen in Ermangelung einer ausdrücklichen Angabe in einem Dokument, das über die Website zugänglich ist, ebenfalls keinem Emissionsprospekt im Sinne der Artikel 652a bzw. 1156 des schweizerischen Obligationenrechts sowie keinem vereinfachten Prospekt im Sinne von Artikel 5 KAG (Kollektivanlagengesetz).

Schliesslich stellt die vorliegende Website weder eine Vertriebsplattform noch eine Handelssystem dar. In diesem Sinne untersteht die Gesellschaft Immoday nicht der Aufsicht der FINMA, weshalb sie keine Zulassung seitens der FINMA oder die Zulassung irgendeiner anderen Behörde oder autorisierten Institution benötigt.

Die auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen richten sich ausschliesslich an Anleger mit Geschäftssitz, Niederlassung oder Domizil in der Schweiz. Sie richten sich nicht an Personen, die einer Gesetzgebung unterworfen sind, die ihnen den Zugang zu diesem Bereich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Domizils oder aus jedem anderen Grund untersagt. Sollten diese Einschränkungen auf den Besucher/Benutzer dieser Website (insbesondere als Anleger) zutreffen, besteht für diesen kein Recht auf Zugang zu diesen Informationen.

Dieser Bereich der Website richtet sich insbesondere nicht an Personen mit Wohnsitz in den USA, in den Hoheitsgebieten der USA, den Kaimaninseln sowie nicht an Staatsangehörige der USA. Mit dem Aufruf der Immoday-Website bestätigt der/die Besucher(in)/Benutzer(in) der Website von Immoday, dass er/sie (hier insgesamt als „Besucher/Benutzer“ bezeichnet) weder Staatsangehörige/-r der USA ist noch seinen/ihren Wohnsitz in den USA führt («US Person»).

Stimmt der Besucher/Benutzer dem vorliegenden Disclaimer nicht zu oder versteht er ihn nicht, sollte das nachstehende Schaltfläche zwecks Ablehnung aktiviert werden; es ist dann nicht gestattet, diesbezüglich fortzufahren und die Website (weiterhin) aufzurufen.

Ich bestätige, dass ich die Bestimmungen des vorliegenden Haftungsausschlusses gelesen sowie verstanden habe und stimme diesen zu.

Ich lehne ab

Ich habe den vorliegenden Haftungsausschluss und seine Bestimmungen gelesen und ich stimme nicht zu, oder ich habe diese nicht verstanden bzw. möchte die Website aus anderen Gründen nicht mehr aufrufen.

Newsletter abonnieren


Choose Your Language