KAG-Aufsicht bei Immobilienfonds durch die Depotbank der BCV: Wenn Kontrollen einen Mehrwehrt bringen

KAG-Aufsicht bei Immobilienfonds durch die Depotbank der BCV: Wenn Kontrollen einen Mehrwehrt bringen

Rechtlicher Rahmen 4 min

Fondsanlegerinnen und ‑anleger legen grossen Wert auf den Schutz, den das Kollektivanlagengesetz (KAG) bietet, sowie auf Transparenz und Qualität der Fondsverwaltung. Eine Depotbank kann bei der Ausübung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflichten eine interessante Rolle spielen, und zwar indem sie für die Fondsverwaltung einen Mehrwert schafft. In diesem Artikel werden drei Faktoren vorgestellt, die dazu beitragen, dass die Aufsicht durch die Depotbank zu einem bedeutenden Glied in der Wertschöpfungskette eines Fonds wird.

Liberale Unternehmerinnen und Unternehmer reagieren im Allgemeinen etwas allergisch auf den Begriff «Aufsicht». Bei der Banque Cantonale Vaudoise (BCV) klingt dabei jedoch meist auch die Bedeutung Mehrwert mit: Die Aufsicht bietet einen Mehrwert für die Fondsleitung, die dank ihr Fehler vermeidet. Vor allem bietet sie aber einen Mehrwert für die Anlegerinnen und Anleger, da sie sicherstellt, dass die von ihnen erworbenen Produkte gesetzeskonform sind und halten, was sie versprechen. Nach Auffassung der BCV ist die Aufsicht keineswegs ein Sanktionsorgan, sondern muss den Beteiligten (Fondsmanagementteam und Fondsleitungen) sowohl kurz- als auch langfristig echte Vorteile bringen.

Eine unabhängige Kontrolle der Schlüsselprozesse

Anlagefonds gehören zu den Finanzprodukten, die am stärksten reglementiert sind. Von der Auflegung bis zur Schliessung unterliegen sie einer strengen Regulierung und Aufsicht. Die Depotbank sorgt dafür, dass das Kollektivanlagengesetz (KAG) eingehalten wird und überprüft die ordnungsgemässe Anwendung der im Fondsprospekt festgelegten Bestimmungen. Dabei arbeitet sie eng mit den anderen Akteuren der Kontrollkette zusammen, wie zum Beispiel mit den externen Rechnungsprüfern oder Sachverständigen, die bei Immobilienfonds für die Bewertung der Liegenschaften zuständig sind. Wie im Gesetz vorgeschrieben, prüft die Depotbank, ob:
 

·         die Berechnung des Nettoinventarwertes und der Ausgabe- und Rücknahmepreise     
          der Anteile Gesetz und Fondsreglement entsprechen;

·         die Anlageentscheide Gesetz und Fondsreglement entsprechen;

·         der Erfolg nach Massgabe des Fondsreglements verwendet wird.
 

Die Arbeit des Aufsichtsteams der BCV-Depotbank beginnt, nachdem die Portfoliomanager die Unterlagen zusammengestellt haben und diese von der Fondsleitung validiert wurden. Das BCV-Team bietet unabhängiges Know-how und eine rigorose Kontrolle, die festen Protokollen folgt.
 

Bei der Analyse von Kaufobjekten können die Expertinnen und Experten der BCV die Fondsleitung auf eine ganze Reihe von rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Art der Immobilie aufmerksam machen sowie auf die möglichen Auswirkungen, die diese bei einer Veräusserung der Immobilie haben könnten.
 

Ein kompetentes Team

Das Team, das bei der BCV für die Aufsicht zuständig ist, versteht diese Aufgabe als wertvolle Unterstützung für die Fondsleitungen, die diesen eine zusätzliche Chance bietet, Immobilienprojekte durch einen kompetenten Blick von aussen begutachten zu lassen.
 

Die BCV-Expertinnen und -Experten stellen präzise fachspezifische Fragen, um allfällige Schwachpunkte des Projekts sowie Probleme zu ermitteln, die sonst vielleicht übersehen würden. Die häufigsten Fehler sind vergessen gegangene oder doppelt gezählte Elemente, die die Bewertungen deutlich beeinflussen können. Bei der NAV-Plausibilisierung können Fehler aufgedeckt werden, die von der Fondsleitung korrigiert werden können, bevor sie den NAV veröffentlicht oder bei der Ausgabe von neuen Fondsanteilen zur Berechnung des Ausgabepreises verwendet.
 

Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit lässt sich der Aufsichtsprozess bei den Kunden proaktiv in die Abläufe integrieren. Die BCV legt höchsten Wert darauf, professionell und zügig zu arbeiten, um die Projekte nicht zu verzögern.
 

Effiziente Prozesse dank enger Zusammenarbeit

Die Kunden haben die Qualität des Austauschs, die Reaktionsfähigkeit und die Proaktivitätder BCV-Depotbank erkannt, die bei der Ausführung ihrer Aufgaben stets das Optimum anstrebt. Sie müssen in der Lage sein, die Auflagen der Depotbank in ihre Prozesse zu integrieren, und schätzen daher den Dialog und die Kooperation mit dem Team der BCV. Gegenseitige Erläuterungen können dabei helfen, die Herausforderungen des Gegenübers besser zu verstehen. Dies vereinfacht die tägliche Zusammenarbeit bei der Erledigung der Aufsichtsaufgaben. Schwieriger wird es manchmal, wenn Abläufe geändert werden müssen. Hier ist Kommunikation gefragt, um angemessene Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
 

Die Aufsicht dürfte mit der bevorstehenden Einführung der neuen Fondskategorie L-QIF noch wichtiger werden. Da diese Produkte keiner Genehmigungspflicht durch die FINMA unterliegen, kommt den zugelassenen Fondsbetreibern eine noch bedeutendere Rolle und mehr Verantwortung zu. Es wird noch mehr Wachsamkeit erforderlich sein, um Anlegerinnen und Anleger, Produkteanbieter und natürlich die Depotbank zu schützen. Mit ihrem erfahrenen Team ist die BCV gut darauf vorbereitet.
 

Die von der Depotbank der BCV praktizierte Aufsicht basiert auf einer nachhaltigen partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit allen Beteiligten über den gesamten Produktzyklus. Ihr Ziel ist es, die Partner dabei zu unterstützen, Fehler bei der Durchführung von Transaktionen zu vermeiden, und den Anlegerinnen und Anlegern die Rechtskonformität der Fondsverwaltung zu garantieren. Auch wenn diese unabhängige Kontrollfunktion anfangs zu Spannungen mit den Kunden führen mag, kann sie einen echten Mehrwert für alle Beteiligten bieten, für den diese letztlich sehr dankbar sind.

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