Nachhaltigkeit: Ein quantifiziertes CO2-Emissionsziel in den Fondsverträgen von Realstone RSF und Solvalor 61
Lausanne, 7. September 2023 – Realstone SA geht über einfache Versprechungen hinaus, um den Investoren die Einhaltung der angekündigten Nachhaltigkeitsziele zu garantieren. Die Fondsleitung verpflichtet sich in den Verträgen ihrer beiden börsenkotierten Fonds, Realstone RSF und Solvalor 61, die durchschnittlichen CO2-Emissionen des jeweiligen Immobilienbestands bis 2031 auf maximal 20 kg/m2/Jahr zu begrenzen. Ein anderer neuer Punkt in den Fondsverträgen ist die Möglichkeit für Investoren, sich durch Sacheinlagen an diesen beiden Fonds zu beteiligen.
Realstone SA engagiert sich stark im Bereich Nachhaltigkeit und hat unter anderem einen ESG-Aktionsplan im Jahr 2021 aufgestellt. Die Fondsleitung hat nun das Ziel, den CO2-Fussabdruck des Immobilienbestands der beiden kotierten Fonds Realstone RSF und Solvalor 61 zu reduzieren, vertraglich formalisiert. Damit verpflichtet sie sich, die CO2-Emissionen bis 2031 für den gesamten Immobilienbestand jedes dieser beiden Fonds auf durchschnittlich maximal 20 kg/m2/Jahr zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, berechnet sie den tatsächlichen CO2-Fussabdruck der Liegenschaften auf der Grundlage der tatsächlichen Messungen des Verbrauchs fossiler Energieträger und verwendet dann die Umrechnungsfaktoren der Norm SIA 380:2015.
Um dieses quantifizierte Ziel zu erreichen, hat Realstone eine genaue Investitionsplanung nach einem Zehnjahresplan vorgenommen, um die Energieeffizienz der verwalteten Immobilien zu verbessern. Die wichtigsten Aktionen bestehen darin, die Heizöl- und Gaskessel schrittweise durch umweltfreundlichere Wärmequellen (Fernheizung, Wärmepumpen, Pellets) zu ersetzen und die thermische Hülle der Liegenschaften zu renovieren.
Parallel dazu und dank des bereits bewiesenen Know-hows entwickelt Realstone SA weiterhin neue Wohnprojekte, die hohen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Energieeffizienz genügen. Die schrittweisen Lieferungen dieser neuen Liegenschaften innerhalb der Portfolios der Fonds Realstone RSF und Solvalor 61 werden ebenfalls dazu beitragen, deren durchschnittliche CO2-Emissionen zu senken. Gleichzeitig werden die Mieter sensibilisiert, damit sie sich Gewohnheiten aneignen, die einen verantwortungsbewussten Energieverbrauch mit täglichem Komfort, insbesondere beim Heizen, verbinden.
Der ESG-Aktionsplan von Realstone SA und seine rigorose Planung werden einerseits die Amortisation der in die Nachhaltigkeit getätigten Investitionen über mehrere Jahre hinweg verteilen und gleichzeitig den Wert der Liegenschaften steigern. Andererseits stellen sie einen ersten bedeutenden Schritt in Richtung der Anforderungen des Bundes zur Reduzierung der CO2-Emissionen dar.
Möglichkeit, eine Liegenschaft gegen Fondsanteile einzubringen (Sacheinlagen)Darüber hinaus hat Realstone SA auch in den Fondsverträgen von Realstone RSF und Solvalor 61 die Möglichkeit verankert, dass Eigentümer von Liegenschaften über eine Sacheinlage als Investoren in diese beiden Fonds einsteigen können. Konkret wird der Eigentümer zum Investor und erhält eine Anzahl von Anteilen am Fonds, die dem Marktwert der eingebrachten Immobilie entspricht. Die Fondsleitung ist nicht verpflichtet, diese Sacheinlagen anzunehmen, und hat die alleinige Entscheidungsbefugnis. Selbstverständlich wird sie sie nur unter der Bedingung genehmigen, dass die Liegenschaften vollständig mit der Fondsstrategie übereinstimmen, und nur, wenn die Transaktion im Interesse der anderen Investoren ist.
Diese neue Möglichkeit bietet zahlreiche Vorteile für Eigentümer von Liegenschaften, die weiterhin in Immobilien investieren möchten und sich gleichzeitig einige der mit Direktinvestitionen verbundenen Sorgen ersparen möchten. Der erste Vorteil ist zunächst ein steuerlicher, da die Anteilseigner von der Steuer auf die erhaltenen Dividenden befreit sind und die Kapitalsteuer stark reduziert wird, potenziell bis auf Null. Zweitens werden die mit Leerstand verbundenen Risiken durch eine grössere Diversifizierung der Immobilien verringert. Im Falle von Privatinvestoren erleichtert schliesslich die Liquidität der Anlage die Erbfolge, was den Erben viel Kummer erspart. Darüber hinaus bietet eine solche Sacheinlage auch den Vorteil, dass die Verwaltung der Liegenschaften delegiert werden kann, insbesondere angesichts der Herausforderung der Energiewende, die technische Kompetenzen und finanzielle Kapazitäten für ihre Durchführung erfordert.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat diese Änderungen in den Fondsverträgen der Anlagefonds Realstone RSF und Solvalor 61 genehmigt. Diese traten in ihrer geänderten Form am 13. Juli 2023 in Kraft.
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