SenioResidenz AG – Ordentliche Generalversammlung 2022 genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrats
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Circulaires internes
MITTEILUNGENSenioResidenz AG – Ordentliche
Generalversammlung 2022 genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrats (CH0384629934)
Zürich, 30. März 2022
An der heutigen ordentlichen Generalversammlung der SenioResidenz AG
(BX Swiss AG: SENIO) wurde allen Anträgen des Verwaltungsrats mit eindeutigem
Mehr zugestimmt. An der Generalversammlung waren insgesamt 636’989
Aktienstimmen vertreten, was 24.9% der Stimmrechte entspricht.
Die Generalversammlung stimmte den Anträgen des Verwaltungsrats wie
folgt zu:
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Der Lagebericht, die Konzernrechnung sowie die Jahresrechnung für das
Geschäftsjahr 2021 wurden genehmigt.
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Dem Vergütungsbericht 2021 wurde in einer Konsultativabstimmung
zugestimmt.
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Das statutarische Bilanzergebnis von CHF -4'628’588 wurde auf neue
Rechnung vorgetragen.
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Den Organmitgliedern der Gesellschaft wurde für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
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Michel Vauclair, Arthur Ruckstuhl, Peter Mettler, Patrick Niggli und
Thomas Sojak wurden als Mitglieder des Verwaltungsrats in Einzelwahlen für eine
Amtszeit von einem Jahr wiedergewählt.
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Michel Vauclair wurde als Verwaltungsratspräsident für eine Amtsdauer
von einem Jahr wiedergewählt.
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Thomas Sojak und Patrick Niggli wurden in Einzelwahlen als Mitglieder
des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt.
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Als unabhängige Stimmrechtsvertreterin wurde Schilter Rechtsanwälte
GmbH, Zug, und als Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG, St. Gallen, für
jeweils eine Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt.
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Die maximale Gesamtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das
Geschäftsjahr 2023 von TCHF 150 wurde genehmigt.
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Die maximale Gesamtvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für
das Geschäftsjahr 2023 von TCHF 2‘000 wurde genehmigt.
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Die Generalversammlung beschloss die vom Verwaltungsrat beantragte
Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung von CHF 1.90 pro Namenaktie. Der
Nennwert pro Namenaktie beläuft sich neu auf CHF 44.20. Nach den gesetzlich
vorgeschriebenen Schuldenrufen wird der entsprechende Artikel 3 der Statuten
bei Vollzug der Nennwertrückzahlung angepasst. Der Vollzug der
Kapitalherabsetzung und die Auszahlung des Nennwertrückzahlungsbetrags finden
voraussichtlich Mitte Juni 2022 statt.
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Die Generalversammlung beschloss, wie vom Verwaltungsrat beantragt, das
bestehende genehmigte Kapital von CHF 8'759'000.00 (190'000 vollständig zu
liberierende Namenaktien) aufzuheben. Dieses wurde unter einem weiteren
Traktandum durch neues genehmigtes Kapital ersetzt.
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Die Generalversammlung stimmte der Schaffung eines neuen genehmigten
Kapitals im Maximalbetrag von CHF 11'271'000.00 zu. Der Verwaltungsrat ist
ermächtigt, bis zum 29. März 2024 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens
255‘000 vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 44.20 Nennwert im
genannten Maximalbetrag zu erhöhen. Artikel 3a der Statuten wird entsprechend
angepasst.
Quelle : SenioResidenz AG