Swiss Prime Site Generalversammlung 2022: Weitere Stärkung der Aktionärsrechte durch Anpassung des Traktandums 7.1
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MITTEILUNGENSwiss
Prime Site Generalversammlung 2022: Weitere Stärkung der Aktionärsrechte durch
Anpassung des Traktandums 7.1 (CH0008038389)
Der Verwaltungsrat und das
Management von Swiss Prime Site haben nach konsultativen Gesprächen mit
Aktionären und im Austausch mit Stimmrechtsberatern entschieden, der kommenden
Generalversammlung vom 23. März 2022 eine weitere Stärkung der Aktionärsrechte
vorzuschlagen und das zu behandelnde Traktandum 7.1 («Senkung der
Schwellenwerte zur Einberufung einer Generalversammlung und Traktandierung von
Verhandlungsgegenständen») partiell anzupassen.
Erläuterungen
zur partiellen Anpassung
Der Verwaltungsrat ist der Ansicht,
dass die für die Einberufung einer Generalversammlung und Traktandierung von
Verhandlungsgegenständen erforderlichen Schwellenwerte bereits jetzt an die am
1. Januar 2023 in Kraft tretenden revidierten Bestimmungen des Schweizerischen
Obligationenrechts angepasst werden sollen.
·
Mit der Senkung des
Schwellenwerts für die Einberufung einer Generalversammlung von 10% auf 5% des
Aktienkapitals, wird die Hürde für Aktionäre deutlich gesenkt und die
Mitwirkungsrechte bedeutend gestärkt.
·
Der Schwellenwert für die
Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes soll zudem von einem absoluten
auf einen relativen Wert des Aktienkapitals angepasst werden. Die Adjustierung
trägt einerseits dem starken Kapitalwachstum des Unternehmens seit der Gründung
vor über 20 Jahren Rechnung. Andererseits soll der neue relative Wert bei
künftigen Kapitaländerungen ein konsistentes Verhältnis sicherstellen. Dazu
wurde den Aktionären in der Einladung zur Generalversammlung 2022 der im Gesetz
vorgesehene Wert von 0.5% der Stimmrechte vorgeschlagen. Nach Konsultationen
mit Aktionären und Stimmrechtsberatern schlägt der Verwaltungsrat nun vor, die
Mitwirkungsrechte noch ausgeprägter zu stärken und den Wert neu auf 0.25% zu
setzen.
Bisheriger Wortlaut Traktandum 7.1 aus
der Einladung zur Generalversammlung 2022 (Link zur Einladung)
Neuer Wortlaut Traktandum 7.1
Der Verwaltungsrat beantragt, den zur Einberufung
einer Generalversammlung erforderlichen Schwellenwert von zehn auf fünf
Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmrechte herabzusetzen und den
Schwellenwert zur Traktandierung von Verhandlungsgegenständen auf 0.5% des
Aktienkapitals oder der Stimmrechte festzulegen. […]
Der Verwaltungsrat beantragt, den zur Einberufung einer
Generalversammlung erforderlichen Schwellenwert von zehn auf fünf Prozent des
Aktienkapitals oder der Stimmrechte herabzusetzen und den Schwellenwert zur
Traktandierung von Verhandlungsgegenständen auf 0.25% des
Aktienkapitals oder der Stimmrechte festzulegen. […]
Aktionärinnen und Aktionäre
erhalten in den nächsten Tagen per Post die Vollmacht- und Weisungserteilung
zugestellt. Falls sie ihre Weisungen an den unabhängigen Stimmrechts-vertreter
nicht ändern möchten, brauchen sie nichts weiter zu unternehmen; ihre
bisherigen Weisungen werden als Weisungen zum revidierten Antrag behandelt.
Aktionärinnen und Aktionäre, die dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter bereits
Weisungen erteilt haben und ihre Weisungen zum Traktandum 7.1 ändern möchten,
können diese mit den bisherigen Zugangs-daten auf der Onlineplattform ändern
oder Anpassungen mittels der neu zugestellten Vollmacht- und Weisungserteilung
über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vornehmen.
Quelle : Swiss Prime Site AG
Medienmitteilung DE (11.03.2022).pdf...