Der Staatsrat des Kantons Waadt hat den Entwurf für ein Energiegesetz vorgelegt. Das Ende der Nutzung fossiler Energieträger für Gebäude steht immer noch auf dem Programm, das Gesetz behandelt aber die grossen Immobilieneigentümer strenger als die privaten Hausbesitzer. Der Kanton plant, mit Hilfe des Bundes jährlich 100 Millionen Franken für die Subventionierung der erforderlichen Renovationen bereitzustellen.
Wie wir wissen, ist die Sanierung aller «energetischen Siebe», also der energetisch unsanierten Bauten, beschlossene Sache und wird je nach Kanton mehr oder weniger schnell umgesetzt. In der Waadt müssen die grossen Immobilienbesitzer bis 2035 und die privaten Hausbesitzer bis 2040 ihre energetischen Altbauten sanieren, wie aus dem Entwurf des Energiegesetzes hervorgeht, das der Waadtländer Staatsrat Ende September vorgelegt hat. Ausnahmen gibt es zwar, aber nur ganz wenige.
Laut Statistik gelten heute im Kanton Waadt 28'000 Gebäude, d. h. rund 20% des gesamten Immobilienparks, als «energetische Siebe». Es handelt sich dabei hauptsächlich um Gebäude, die älter als 40 Jahre sind und noch nicht saniert wurden.
Renovierung von fünf Gebäuden pro Arbeitstag bis 2032
Die Eigentümer von Gebäuden, die vor 1986 gebaut wurden, müssen in den kommenden fünf Jahren obligatorisch einen kantonalen Energieausweis (GEAK) für ihre Häuser ausstellen lassen, ansonsten droht ihnen eine Strafe.
Die Eigentümer von Gebäuden der GEAK-Klassen F und G müssen ihre Immobilien sanieren: Wer Immobilien mit einer Gesamtfläche von höchstens 750 m2 besitzt, hat bis 2040 Zeit, alle anderen Immobilienbesitzer nur bis 2035. Das Ziel ist es, mindestens GEAK-Klasse D zu erreichen. Der Staatsrat hofft, dass die grossen Immobilienbesitzer die Sanierungen vor Ablauf der Frist an die Hand nehmen und dass bis 2032 mehr als 10'000 Gebäude bereits renoviert sind. Das wären im Schnitt nicht weniger als fünf Gebäude pro Arbeitstag!
Längere Lebensdauer für Gas- und Ölheizungen
Der Gesetzesentwurf sieht mehr Flexibilität vor als der Vorentwurf. Obschon der Staatsrat beispielsweise immer noch dafür eintritt, dass nicht mehr mit fossilen Energieträgern geheizt wird, ist es nun zulässig, Gas und Ölheizungen erst am Ende ihrer Lebensdauer zu ersetzen, und nicht mehr bis spätestens 2040, wie es im Vorentwurf noch verlangt wurde. Zudem müssen solche Heizungen nicht ersetzt werden, wenn technische Hindernisse vorliegen, wenn dadurch unverhältnismässig hohe Kosten verursacht würden oder wenn es sich um einen Zweitwohnsitz handelt, wo nur wenig Energie verbraucht wird.
Der Gesetzesentwurf will auch die Installation von Sonnenkollektoren ankurbeln: Bis 2040 sollen diese erst die Dächer der Neubauten und der renovierten Gebäude und schliesslich die Dächer aller Gebäude bedecken.
All diese Gebäuderenovierungen, aber auch der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Begleitung der Hauseigentümer sollen bis 2032 vom Kanton Waadt und vom Bund mit 100 Millionen Franken pro Jahr subventioniert werden.