SenioResidenz AG – Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung
Communication - SenioResidenz AG – Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung (4621)
Circulaires internes
MITTEILUNGENSenioResidenz AG – Einladung
zur ausserordentlichen Generalversammlung (CH0384629934)
Wir laden Sie hiermit zur
ausserordentlichen Generalversammlung der SenioResidenz AG am 1. September 2021
ein. Aufgrund der anhaltenden Krise im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den
vom Bundesrat verfügten Massnahmen hat der Verwaltungsrat der SenioResidenz AG
beschlossen, die ausserordentliche Generalversammlung der SenioResidenz AG am
1. September 2021 erneut unter Ausschluss einer physischen Teilnahme von Aktionärinnen
und Aktionären durchzuführen. Art. 27 der Verordnung 3 vom 19. Juni 2020 über
Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Verordnung 3, SR
818.101.24) erlaubt es Gesellschaften, ungeachtet der voraussichtlichen Anzahl
von Teilnehmerinnen und Teilnehmern anzuordnen, dass die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer ihre Rechte an der Generalversammlung ausschliesslich (a.) auf
schriftlichem Weg oder in elektronischer Form, oder (b.) durch einen von der
Gesellschaft bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können. Die
im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre der SenioResidenz
AG erhalten daher die Möglichkeit, der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin,
Schilter Rechtsanwälte GmbH, c/o Frau Dr. Irène Schilter, Chamerstrasse 176,
6300 Zug, auf schriftlichem (postalisch) oder elektronischem Weg eine Vollmacht
mit ihren Stimminstruktionen zuzustellen. Die Vollmachtserteilung und
Instruktionen sind mittels separat unterzeichneten und ausgefüllten Vollmachts-
und Instruktionsformularen sowie postalischer Zustellung an die unabhängige
Stimmrechtsvertreterin bis spätestens am 30. August 2021, 17.00 Uhr (Eingang),
zu veranlassen. Die Zustellung des unterzeichneten und ausgefüllten Vollmachts[1]und
Instruktionsformulars an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin kann auch
mittels elektronischer Zustellung von Scans via E-Mail auf die Adresse
i.schilter@schilterlaw.ch bis spätestens am 30. August 2021, 17.00 Uhr (Eingang), erfolgen.
Datum: Mittwoch,
1. September 2021, 9.30 Uhr.
Ort: SenioResidenz
AG, Feldeggstrasse 26, 8008 Zürich.
Stimmmaterial: Die
Unterlagen werden am 13. August 2021 versandt.
Teilnahme/Vollmachten: Aktionäre können sich
ausschliesslich durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin (Schilter
Rechtsanwälte GmbH, Chamerstrasse 176, 6300 Zug) vertreten lassen. Eine
anderweitige Vertretung gemäss Artikel 13 der Statuten oder eine persönliche
Teilnahme ist nicht möglich
I.
TRAKTANDEN UND ANTRÄGE
1 ORDENTLICHE
KAPITALERHÖHUNG
Antrag des Verwaltungsrates:
Das Aktienkapital der Gesellschaft sei wie
folgt zu erhöhen:
1) Ordentliche
Kapitalerhöhung um maximal CHF 29'451'814.80 von bisher CHF 88'355'444.40 auf
maximal CHF 117'807'259.20 durch Ausgabe von bis zu 638’868 Namenaktien mit
einem
Nennwert
von CHF 46.10 pro Namenaktie;
2) Betrag
der zu leistenden Einlage: CHF 46.10 pro Namenaktie (Vollliberierung);
3) Der
Ausgabebetrag der neu auszugebenden Namenaktien wird vom Verwaltungsrat festgelegt;
4) Dividendenberechtigung
der neu auszugebenden Namenaktien für das Geschäftsjahr 2021;
5) Barliberierung
der notwendigen Einlagen auf die neu auszugebenden Namenaktien;
6) Die
neu auszugebenden Namenaktien unterstehen den Übertragungsbeschränkungen von
Art.
7 der Statuten;
7) Die
neu auszugebenden Namenaktien sind nicht mit Vorrechten oder anderen besonderen
Vorteilen verbunden;
8) Das
Bezugsrecht der bisherigen Namenaktionäre bezüglich der neu auszugebenden Namenaktien
wird gewahrt. Das Bezugsrecht ist bis am 24. September 2021, 12:00 Uhr auszuüben.
Der Verwaltungsrat entscheidet über die Zuweisung der nicht ausgeübten Bezugsrechte.
Es findet kein Bezugsrechtshandel statt.
II.
UNTERLAGEN
Der Halbjahresbericht 2021
liegt ab dem 19. August 2021 am Sitz der Gesellschaft, Feldeggstrasse 26, 8008
Zürich, auf. Aufgrund der behördlichen Bestimmungen bezüglich des Coronavirus
können diese Unterlagen vor Ort jedoch nicht eingesehen werden. Der
Halbjahresbericht 2021 wird zudem am 19. August 2021 auf der Homepage der
Gesellschaft publiziert und kann unter
https://www.senio.ch/de/investor-relations/finanzberichte/ abgerufen werden.
III. TEILNAHME AN DER GENERALVERSAMMLUNG,
ZUTRITTSKARTEN UND STIMMMATERIAL
Die am 11. August 2021 um
17.00 Uhr im Aktienregister als stimmberechtigt eingetragenen Aktionäre erhalten
zusammen mit der Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung das
Vollmachts und Instruktionsformular für die Stimmausübung an der Generalversammlung.
Diese Unterlagen
werden ab dem 13. August
2021 versandt.
Stimmberechtigt sind die
bis am 11. August 2021 um 17.00 Uhr mit Stimmrecht im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre. In der Zeit vom 11. August 2021, 17.00
Uhr, bis einschliesslich 1. September 2021 werden keine Übertragungen von
Aktien im Aktienbuch vorgenommen, die zur Ausübung des Stimmrechts an der
ausserordentlichen Generalversammlung berechtigen.
Aktionäre, die ihre Aktien
vor der ausserordentlichen Generalversammlung veräussern, sind für diese Aktien
nicht mehr stimmberechtigt.
IV.
VOLLMACHTEN
Gemäss Artikel 13 Abs. 1
der Statuten kann sich jeder Aktionär an der Generalversammlung mittels einer
schriftlichen Vollmacht durch einen Bevollmächtigten, der nicht Aktionär zu
sein braucht, vertreten lassen. Aufgrund der besonderen Situation und den vom
Bundesrat verordneten Massnahmen zur
Bekämpfung des Coronavirus
(Verordnung 3 vom 19. Juni 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus,
Covid-19-Verordnung 3, SR 818.101.24) können Aktionäre sich nur durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin,
Schilter Rechtsanwälte GmbH, c/o Frau Dr. Irène Schilter, Chamerstrasse 176,
6300 Zug, an der ausserordentlichen Generalversammlung vertreten lassen.
Die Vollmachterteilung ist
mittels unterzeichnetem und ausgefülltem Vollmachts- und
Instruktionsformular und
postalischer Zustellung bis spätestens am 30. August 2021, 17.00 Uhr (Datum des
Posteingangs) zu veranlassen. Die Zustellung des unterzeichneten und
ausgefüllten Vollmachtsund Instruktionsformulars an die unabhängige
Stimmrechtsvertreterin kann auch mittels elektronischer Zustellung von Scans
via E-Mail auf die Adresse i.schilter@schilterlaw.ch bis spätestens 30. August
2021, 17.00 Uhr (Eingang)
erfolgen.
V.
HINWEISE
Wir bitten Sie, sämtliche
die ausserordentliche Generalversammlung betreffende Korrespondenz an die SenioResidenz
AG, Feldeggstrasse 26, 8008 Zürich, zu richten.
Quelle : SenioResidenz AG
Medienmitteilung (11.08.2021) DE.pdf...