Der Wert eines Gutachtens

Der Wert eines Gutachtens

Regulierung 3 min

Werden Immobilien in Portfolios überbewertet, wie manche behaupten? Dies ist Sache der Experten… Doch wenn der Markt bereit ist, für Fonds mit hohen Agios zu zahlen, muss er doch ein attraktives Potenzial darin sehen, oder?!

Woher soll man wissen, ob der geschätzte Wert einer Immobilie korrekt ist? Entspricht er ihrem Marktwert oder spielen spekulative Faktoren mit rein? Dafür ist der Experte da. Er ist derjenige, der den Markt und die Wahrheit kennt… Auch wenn es vielmehr SEINE Wahrheit ist, denn so objektiv diese auch sein mag, seine Analyse kann von seiner subjektiven Wahrnehmung dieses und jenes Kriteriums beeinflusst werden, was wiederum den Wert der Immobilie erheblich verändern kann. Die Bedeutung, die er den ESG-Kriterien beimisst, seine Sensibilität in Bezug auf einfallendes Tageslicht oder die Lärmbelästigung durch die benachbarte Schule… Was also ist der richtige Preis?
Kürzlich stellte mir einer meiner Studenten diese etwas naive Frage: «Woher wissen Sie bei zwei Gutachten von zwei verschiedenen Experten, welches richtig ist?»
Das Problem widersprüchlicher Expertenmeinungen taucht häufiger auf, als man denkt und betrifft im Wesentlichen Streitigkeiten zwischen Parteien, deren Interessen voneinander abweichen. Bei indirekten Immobilienanlagen kommt dies allerdings selten vor, da ein unabhängiger Experte die Vermögenswerte bewertet und daraus das Vermögen des Fonds bestimmt. Das Problem stellt sich vielmehr im Rahmen der Due Diligence beim Erwerb von Immobilien, bei der jede Partei versucht, die Transaktion zu optimieren. Es kann aber auch berechtigterweise und sehr sichtbar im Leben eines Fonds entstehen, wenn bei einem Expertenwechsel die Schätzungen zu stark divergieren und sich dadurch auf das Fondsvermögen auswirken.
Ich werde hier auf die gängige Schlichtungsmethode mit ihren Vor- und Nachteilen eingehen und eine Lösung vorschlagen, die mir für die Suche nach dem richtigen Wert sinnvoller erscheint. In einem zweiten Artikel komme ich auf Expertenwechsel und die Auswirkungen, die die Arbeit des Experten auf Investoren haben kann, zurück.
Die Grundlagen


Die Qualifikation und die Art eines Experten zählen zu den Kriterien, anhand derer sich seine Kompetenz und Professionalität bestimmen lassen. Dies ist regelmässig ausschlaggebend bei der Auswahl eines Experten, sagt aber nur a priori etwas über seine Seriosität und Kompetenz aus, ohne dass dabei die Qualität anderer Experten in Abrede gestellt wird (die Meinung, dass einer besser ist, macht die anderen nicht schlecht).

Doch was ist zu tun, wenn beide Seiten Experten benannt haben, die sie für kompetent halten, die aber zu unterschiedlichen Werten kommen? Und wie lässt sich die Entscheidung zugunsten eines dieser Werte rechtfertigen, wenn beide den gleichen Grad an Seriosität und Qualifikation für sich beanspruchen können?
In der Praxis gängige Vorgehensweise (Durchschnitt)


Der endgültige Wert ergibt sich als Durchschnitt aus den beiden von den Experten ermittelten Werten.
Diese Haltung läuft auf die willkürliche Entscheidung hinaus, dass die beiden Berichte von gleicher Relevanz und Qualität sind, ohne dass notwendigerweise die Kompetenz für dieses Urteil vorhanden ist.
Diese Vorgehensweise kommt dann zum Einsatz, wenn die Personen, für die die Gutachten erstellt wurden, die Qualität der Berichte und die zugrunde gelegten Parameter aufgrund mangelnder Kenntnisse oder Fähigkeiten auf dem Gebiet nicht beurteilen können.

Diesen Artikel teilen auf:


Disclaimer

Mit der Aktivierung des Schaltfeldes am Ende des vorliegenden Haftungsausschlusses (Disclaimer) bestätigt der Benutzer ausdrücklich, dass er die Kriterien für die oben getroffene Auswahl erfüllt sowie den vorliegenden Disclaimer gelesen und verstanden hat und die darin enthaltenen Bestimmungen akzeptiert.

Der Benutzer bestätigt, verstanden zu haben, dass die Informationen zu den in diesem Bereich der Website veröffentlichten Wertpapieren ausschliesslich schweizerische Emittenten betreffen, die nicht zwingend durch die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) genehmigt wurden, weshalb sie in diesem Fall keinen nicht qualifizierten Anlegern in der Schweiz oder von der Schweiz aus angeboten bzw. verteilt werden dürfen.

Einige in diesem Bereich der Website veröffentlichte Kollektivanlagen unterstehen nicht der Aufsicht der FINMA, weshalb die Anleger in diesen Fällen nicht durch das KAG (Kollektivanlagengesetz) geschützt sind. Der Inhalt dieses Bereichs der Website dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Obwohl Immoday alle geeigneten Massnahmen ergreift, um die Richtigkeit der Informationen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zu gewährleisten, kann weder eine explizite noch implizite Sicherheit oder Garantie für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen gegeben werden.

Die veröffentlichten Informationen, insbesondere die Preis- sowie die Kurs-Angaben, entsprechen keiner Aufforderung, keinem Angebot und keiner Empfehlung, (i) Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen oder zurückzugeben oder (ii) Transaktionen durchzuführen, eine besondere Geschäftsstrategie umzusetzen oder sich an einer solcher zu beteiligen oder Rechtsgeschäfte jeder Art ab- oder auszuschliessen. Die vorliegende Website und ihre Inhalte sowie die über die Website zugänglichen Elemente entsprechen in Ermangelung einer ausdrücklichen Angabe in einem Dokument, das über die Website zugänglich ist, ebenfalls keinem Emissionsprospekt im Sinne der Artikel 652a bzw. 1156 des schweizerischen Obligationenrechts sowie keinem vereinfachten Prospekt im Sinne von Artikel 5 KAG (Kollektivanlagengesetz).

Schliesslich stellt die vorliegende Website weder eine Vertriebsplattform noch eine Handelssystem dar. In diesem Sinne untersteht die Gesellschaft Immoday nicht der Aufsicht der FINMA, weshalb sie keine Zulassung seitens der FINMA oder die Zulassung irgendeiner anderen Behörde oder autorisierten Institution benötigt.

Die auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen richten sich ausschliesslich an Anleger mit Geschäftssitz, Niederlassung oder Domizil in der Schweiz. Sie richten sich nicht an Personen, die einer Gesetzgebung unterworfen sind, die ihnen den Zugang zu diesem Bereich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Domizils oder aus jedem anderen Grund untersagt. Sollten diese Einschränkungen auf den Besucher/Benutzer dieser Website (insbesondere als Anleger) zutreffen, besteht für diesen kein Recht auf Zugang zu diesen Informationen.

Dieser Bereich der Website richtet sich insbesondere nicht an Personen mit Wohnsitz in den USA, in den Hoheitsgebieten der USA, den Kaimaninseln sowie nicht an Staatsangehörige der USA. Mit dem Aufruf der Immoday-Website bestätigt der/die Besucher(in)/Benutzer(in) der Website von Immoday, dass er/sie (hier insgesamt als „Besucher/Benutzer“ bezeichnet) weder Staatsangehörige/-r der USA ist noch seinen/ihren Wohnsitz in den USA führt («US Person»).

Stimmt der Besucher/Benutzer dem vorliegenden Disclaimer nicht zu oder versteht er ihn nicht, sollte das nachstehende Schaltfläche zwecks Ablehnung aktiviert werden; es ist dann nicht gestattet, diesbezüglich fortzufahren und die Website (weiterhin) aufzurufen.

Ich bestätige, dass ich die Bestimmungen des vorliegenden Haftungsausschlusses gelesen sowie verstanden habe und stimme diesen zu.

Ich lehne ab

Ich habe den vorliegenden Haftungsausschluss und seine Bestimmungen gelesen und ich stimme nicht zu, oder ich habe diese nicht verstanden bzw. möchte die Website aus anderen Gründen nicht mehr aufrufen.

Newsletter abonnieren


Choose Your Language