Der Entscheid des Bundesamtes für Wohnungswesen ist gefallen: Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,75% und bietet somit keinen Anlass für eine Anpassung der Mieten, wenn diese bereits auf einem Referenzzinssatz in dieser Höhe beruhen.
Nachdem der hypothekarische Referenzzinssatz im letzten Jahr zweimal – im Juni und im Dezember – angestiegen war, rechneten viele damit, dass er 2024 stabil bleiben wird. Wie das Bundesamt für Wohnungswesen an seiner vierteljährlichen Sitzung vom 2. September bestätigte, ist dem tatsächlich so: Der Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 1,75%. Somit bietet er keinen Anlass für eine Anpassung der Mieten, wenn diese bereits auf einem Referenzzinssatz in dieser Höhe beruhen.
Eine Senkung per Ende 2024 oder Anfang 2025 ist nicht unmöglich
Wie Benjamin Steiner von Neho erklärt, ist der Referenzsatz bewusst so konstruiert, dass er mit einer zeitlichen Verzögerung reagiert, um kurzfristige Schwankungen abzufangen. Der derzeitige Referenzzinssatz von 1,75% beispielsweise wird sich erst dann verändern, wenn der durchschnittliche Hypothekarzins über 1,88% klettert bzw. unter 1,62% sinkt. Letzteres könnte übrigens mittelfristig tatsächlich eintreten, denn laut der Mitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen lag der hypothekarische Durchschnittszinssatz am Stichtag, dem 30. Juni 2024 bei 1,67% (Vorquartal: 1,72%).
Bedenkt man, dass viele Analysten für diesen Herbst eine weitere Senkung des SNB-Leitzinses erwarten und die Renditen der 10‑jährigen Eidgenossen besonders tief sind, scheint eine baldige Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes keineswegs unmöglich. Vielleicht erfolgt eine solche schon an der Sitzung des Bundesamts für Wohnungswesen im Dezember oder, was wahrscheinlicher ist, im März 2025.