Steiner AG: Gericht entscheidet im November über Nachlassvertrag


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Im Nachlassverfahren der Steiner AG steht Anfang November eine wichtige Entscheidung an. Das Bezirksgericht Zürich hat für den 4. November eine Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrags angesetzt. Dies geht aus einer Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom Donnerstag hervor.

Vorgesehen ist die Liquidation der Gesellschaft. Die Gläubiger sollen dabei zumindest einen Teil ihrer Forderungen zurückerhalten. Die Sachwalterin Wicki Partners hatte im Vorfeld der Gläubigerversammlung vom Juli eine Rückzahlungsquote von 7 bis 9 Prozent für die ungesicherten Gläubiger der dritten Klasse in Aussicht gestellt.

Die traditionsreiche Zürcher Bau- und Immobiliengesellschaft war im Juni 2024 wegen Liquiditätsproblemen in die Nachlassstundung gegangen. Als Ursache nannte Steiner Schwierigkeiten bei einzelnen Bauprojekten im Zuge des Rückzugs aus dem Generalunternehmergeschäft. Für Schlagzeilen sorgte insbesondere der Streit um den Spitalneubau in Wetzikon.

Das Baugeschäft hatte Steiner bereits Anfang 2024 an die französische Demathieu-Gruppe verkauft. Ende 2024 ging auch das Immobilienentwicklungsgeschäft an die Genfer m3-Gruppe. Die verbleibende Steiner AG soll nun abgewickelt werden.

awp

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