Änderungen des Mietrechts zugunsten der Vermieter sind praktisch unmöglich geworden. Die beiden weiteren von der bürgerlichen Parlamentsmehrheit geplanten Revisionen, die zurzeit noch diskutiert werden, dürften dies ebenso bestätigen, wie die Volksinitiative, die der Mieterinnen- und Mieterverband lancieren will und deren Erfolg absehbar ist.
Auch wenn die Ergebnisse ziemlich knapp ausfielen, eine Überraschung war das Scheitern der beiden Gesetzesvorlagen zum Mietrecht, über die in diesem November abgestimmt wurde, eigentlich nicht. Wie in mehreren Kommentaren zu lesen war, handelte es sich zwar nur um kleine Änderungen (die Möglichkeit der Vermieter, Mietverträge bei Eigenbedarf schneller zu kündigen – abgelehnt mit 53,8% Nein – und eine strengere Regelung der Voraussetzungen für die Untermiete – abgelehnt mit 51,6% Nein).
Für die Mieterschutzverbände war das aber dennoch zu viel. Sie malten den Teufel an die Wand und sprachen von einer schleichenden Liberalisierung des Mietrechts, die den Mieterinnen und Mietern nur schaden könne. Das unterschwellige Bestreben dabei war es, den Status Quo im Mietrecht zu bewahren, den Hansueli Schöchli in der NZZ folgendermassen umreisst: wenig Markt und viel Regulierung zum Mieterschutz. Nichts Neues unter der Sonne.
Die Argumentation der Mieterschutzverbände überzeugte vor allem in den Städten, die stärker links stimmten als die ländlichen Gebiete, sowie in der Romandie, die stärker links stimmte als die Deutschschweiz. Ebenfalls nichts Neues unter der Sonne.
Gutes Omen für die Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbandes
Nachdem mehrere solcher Vorlagen vor dem Volk gescheitert sind, ist es nun klar: Reformen, die die Vermieterrechte zuungunsten der Mieterrechte stärken sollen, sind politisch praktisch chancenlos. Sie werden alle von den Mieterschutzverbänden bekämpft, und da das zahlenmässige Verhältnis von Mietern zu Vermietern etwa 5:1 ist (gemäss NZZ), werden erstere stets gewinnen.
Das ist kein gutes Omen für die nächsten beiden von der bürgerlichen Parlamentsmehrheit vorgeschlagenen Änderungen des Mietrechts. Mit der ersten soll die Anfechtung der Anfangsmietzinse eingeschränkt und mit der zweiten die Berechnung der orts- und quartierüblichen Mietzinse erleichtert werden. Es braucht nicht viel, um zu erahnen, dass diese beiden Gesetzesrevisionen, sollten sie im Parlament durchkommen, mittels Referendum angefochten werden.
Es ist jedoch ein gutes Omen für die Volksinitiative, die der Mieterinnen- und Mieterverband demnächst lancieren will, um das Prinzip der Kostenmiete zu verankern – eine Erhöhung der Mietzinse mit Verweis auf die Orts- oder Quartierüblichkeit wäre dann nicht mehr möglich – und um eine automatische und regelmässige Mietzinskontrolle durchzusetzen. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Unterschriften schnell beisammen sein werden und dass die Kampagne für die Vermieter schwierig wird.
Redaktion-Immoday