Manuel Leuthold von COPTIS und BCGE: «Vorsicht, dass die neue Regulierung kleine Fonds nicht behindert»

Manuel Leuthold von COPTIS und BCGE: «Vorsicht, dass die neue Regulierung kleine Fonds nicht behindert»

Immobilien 5 min Olivier Toublan, Immoday.ch

Für Manuel Leuthold, Präsident von COPTIS und der Genfer Kantonalbank (BCGE), werden die kleinen Fonds viel Einfallsreichtum an den Tag legen müssen, um mit dem neuen Koloss, der aus der Fusion von Credit Suisse und UBS hervorgegangen ist, konkurrieren zu können. Die Regulierungsbehörden werden angesichts dieser neuen Konstellation wahrscheinlich die Vorschriften verschärfen, um jeglichen Kontrollverlust zu verhindern. Dabei müssen sie jedoch darauf achten, kleinen, dynamischen Akteuren keine Steine in den Weg zu legen.

Manuel Leuthold hat verschiedene Funktionen inne, von denen uns einige interessieren, weil sie im Zusammenhang mit den Immobilienfonds in der Schweiz stehen. Erstens ist er Präsident von COPTIS, dem Schweizer Berufsverband für Immobilienverbriefung. Daneben ist er Präsident des Verwaltungsrats der Genfer Kantonalbank, die selbst Immobilienanlagefonds anbietet und somit in mancherlei Hinsicht mit dem neuen Bankriesen konkurrieren wird, der aus der Fusion der Credit Suisse und der UBS hervorgegangen ist.

Manuel Leuthold, wie wird sich die Landschaft der verbrieften Immobilienanlagen in der Schweiz nach der Fusion der Credit Suisse und der UBS verändern?

Diese Frage lässt sich nicht leicht beantworten. Es gab zwei Akteure mit einer starken Position an diesem Markt, nun gibt es nur noch einen. Die Veränderung ist tiefgreifend. Bisher spricht bei dieser Fusion aber kaum jemand von verbrieften Immobilienanlagen. Es trifft zu, dass es sich um ein kleines Geschäftssegment handelt, das bei der Problematik der Notübernahme der Credit Suisse nur eine Nebenrolle spielt. Dies umso mehr, als sich die Gesamtgrösse des Marktes für verbriefte Immobilienanlagen in der Schweiz mit dieser Fusion nicht ändern wird und die Anlagevehikel «ihr eigenes Leben» führen, das per Definition weitergeht.

Ist eine Zusammenlegung der Fonds der Credit Suisse und der UBS die wahrscheinlichste Lösung?

Das ist die Frage, die sich nun stellt: Wie werden die Fonds der Credit Suisse in die UBS integriert? Werden die beiden Rechtsträger unabhängig bleiben? Werden Fonds zusammengelegt? Dies ist nicht auszuschliessen, da in den letzten Jahren der Trend dahin ging, kleinere Fonds zusammenzulegen. Aus Sicht des Fondsmanagements ist dies auch rationeller. Allerdings gibt es bei der Zusammenlegung von Fonds beispielsweise rechtliche oder steuerliche Hürden.

Wie wird COPTIS auf diese neuen Gegebenheiten reagieren?

Unser Verband, COPTIS, wird sehr genau darauf achten, wie die Finanzbehörden mit dieser neuen Situation umgehen. Die künftige Regulierung muss unbedingt auch den kleineren Akteuren Rechnung tragen und nicht nur diesen neuen Riesen berücksichtigen. Es besteht nämlich die Gefahr, dass – um jeglichen weiteren Kontrollverlust zu vermeiden – die Vorschriften verschärft und für die kleinen Branchenakteure härter werden. Dies könnte ihr Wachstum und vor allem ihre Kreativität hemmen. Etwas, das es um jeden Preis zu vermeiden gilt, da diese kleinen Fonds, die gezwungen sind, erfinderisch zu sein, um das Interesse der Investoren zu wecken, häufig die gesamte Branche stimulieren.

Möglich wäre auch, dass die UBS die am wenigsten interessanten Fonds der Credit Suisse verkauft.

Die Rationalität einer solchen Transaktion erschliesst sich mir nicht. Beim Asset Management geht es auch um Grösse. Das Management eines Fonds erfordert eine Reihe professioneller Fähigkeiten, die im Team vertreten sein müssen. Es geht letztlich um bedeutende Skaleneffekte. Unter diesem Gesichtspunkt wäre es für die UBS am rationellsten, das Volumen ihrer Fonds durch die Zusammenlegung oder Fusion mit den Fonds der Credit Suisse zu steigern, denn dies würde zu Effizienzgewinnen und Grössenvorteilen führen. Je grösser der Fonds ist, desto interessanter ist er finanziell für diejenigen, die ihn verwalten, aber auch für die Kunden, denen man eine niedrigere TER anbieten kann. Ganz zu schweigen von einer effizienteren Organisation in Sachen Immobilienbewirtschaftung und Sanierungen. Je grösser der Immobilienbestand, desto besser sind z.  B. die Konditionen, welche die Verwalter mit den Lieferanten aushandeln können.

Die neue Bank wir eine marktbeherrschende Stellung haben. Müssen die Behörden eingreifen?

Meines Erachtens sollte man dem Markt seinen Lauf lassen. Er wird sich an die neue Situation anpassen und ein neues Gleichgewicht finden, mit dem alle zufrieden sind. Für kleinere Fonds, die bereits mit riesigen Fonds konkurrieren müssen, ändert sich durch die neue Situation ohnehin nicht viel. Mehr denn je werden sie einen echten Mehrwert bieten müssen, wenn sie Investoren überzeugen wollen. Vor diesem Hintergrund wird es für Fondsmanager zunehmend notwendig sein, sich kreativ zu zeigen. Ich wiederhole: Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Regulierung dieser Kreativität der kleinen Akteure keine Schranken setzt.

Ist dies bereits der Fall?

Ja, beispielsweise mit den Vorgaben zur Verschuldungsquote. Diese bevorzugen klar die grossen gegenüber den kleinen Fonds. Es bleibt zu hoffen, dass nach dieser Fusion und der wahrscheinlich folgenden Verschärfung der Vorschriften kleinere Fonds nicht erneut benachteiligt werden.

Werden die Anleger nicht automatisch zu den grösseren und liquideren Fonds der UBS wechseln?

Nicht unbedingt, da die Anleger auch eine gewisse Diversifikation anstreben. Einerseits wollen sie nicht alle ihre Eier in denselben Korb legen, d. h. bei einem einzigen Emittenten investiert sein, andererseits schätzen sie kleinere Anlagevehikel mit unterschiedlichen Strategien und originelleren Ansätzen. Ich denke insbesondere, dass die Pensionskassen ihre Immobilieninvestitionen u. a. zur Vermeidung von Klumpenrisiken diversifizieren müssen. Sie werden kleinere Akteure brauchen. Und für diese wird es eine Gelegenheit sein, zu wachsen.
 

Olivier Toublan, Immoday

Diesen Artikel teilen auf:


Disclaimer

Mit der Aktivierung des Schaltfeldes am Ende des vorliegenden Haftungsausschlusses (Disclaimer) bestätigt der Benutzer ausdrücklich, dass er die Kriterien für die oben getroffene Auswahl erfüllt sowie den vorliegenden Disclaimer gelesen und verstanden hat und die darin enthaltenen Bestimmungen akzeptiert.

Der Benutzer bestätigt, verstanden zu haben, dass die Informationen zu den in diesem Bereich der Website veröffentlichten Wertpapieren ausschliesslich schweizerische Emittenten betreffen, die nicht zwingend durch die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) genehmigt wurden, weshalb sie in diesem Fall keinen nicht qualifizierten Anlegern in der Schweiz oder von der Schweiz aus angeboten bzw. verteilt werden dürfen.

Einige in diesem Bereich der Website veröffentlichte Kollektivanlagen unterstehen nicht der Aufsicht der FINMA, weshalb die Anleger in diesen Fällen nicht durch das KAG (Kollektivanlagengesetz) geschützt sind. Der Inhalt dieses Bereichs der Website dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Obwohl Immoday alle geeigneten Massnahmen ergreift, um die Richtigkeit der Informationen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zu gewährleisten, kann weder eine explizite noch implizite Sicherheit oder Garantie für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen gegeben werden.

Die veröffentlichten Informationen, insbesondere die Preis- sowie die Kurs-Angaben, entsprechen keiner Aufforderung, keinem Angebot und keiner Empfehlung, (i) Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen oder zurückzugeben oder (ii) Transaktionen durchzuführen, eine besondere Geschäftsstrategie umzusetzen oder sich an einer solcher zu beteiligen oder Rechtsgeschäfte jeder Art ab- oder auszuschliessen. Die vorliegende Website und ihre Inhalte sowie die über die Website zugänglichen Elemente entsprechen in Ermangelung einer ausdrücklichen Angabe in einem Dokument, das über die Website zugänglich ist, ebenfalls keinem Emissionsprospekt im Sinne der Artikel 652a bzw. 1156 des schweizerischen Obligationenrechts sowie keinem vereinfachten Prospekt im Sinne von Artikel 5 KAG (Kollektivanlagengesetz).

Schliesslich stellt die vorliegende Website weder eine Vertriebsplattform noch eine Handelssystem dar. In diesem Sinne untersteht die Gesellschaft Immoday nicht der Aufsicht der FINMA, weshalb sie keine Zulassung seitens der FINMA oder die Zulassung irgendeiner anderen Behörde oder autorisierten Institution benötigt.

Die auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen richten sich ausschliesslich an Anleger mit Geschäftssitz, Niederlassung oder Domizil in der Schweiz. Sie richten sich nicht an Personen, die einer Gesetzgebung unterworfen sind, die ihnen den Zugang zu diesem Bereich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Domizils oder aus jedem anderen Grund untersagt. Sollten diese Einschränkungen auf den Besucher/Benutzer dieser Website (insbesondere als Anleger) zutreffen, besteht für diesen kein Recht auf Zugang zu diesen Informationen.

Dieser Bereich der Website richtet sich insbesondere nicht an Personen mit Wohnsitz in den USA, in den Hoheitsgebieten der USA, den Kaimaninseln sowie nicht an Staatsangehörige der USA. Mit dem Aufruf der Immoday-Website bestätigt der/die Besucher(in)/Benutzer(in) der Website von Immoday, dass er/sie (hier insgesamt als „Besucher/Benutzer“ bezeichnet) weder Staatsangehörige/-r der USA ist noch seinen/ihren Wohnsitz in den USA führt («US Person»).

Stimmt der Besucher/Benutzer dem vorliegenden Disclaimer nicht zu oder versteht er ihn nicht, sollte das nachstehende Schaltfläche zwecks Ablehnung aktiviert werden; es ist dann nicht gestattet, diesbezüglich fortzufahren und die Website (weiterhin) aufzurufen.

Ich bestätige, dass ich die Bestimmungen des vorliegenden Haftungsausschlusses gelesen sowie verstanden habe und stimme diesen zu.

Ich lehne ab

Ich habe den vorliegenden Haftungsausschluss und seine Bestimmungen gelesen und ich stimme nicht zu, oder ich habe diese nicht verstanden bzw. möchte die Website aus anderen Gründen nicht mehr aufrufen.

Newsletter abonnieren


Choose Your Language