«Die fehlende Harmonisierung im Immobiliensteuerrecht bietet Raum für Optimierungen»

«Die fehlende Harmonisierung im Immobiliensteuerrecht bietet Raum für Optimierungen»

Regulierung 3 min Immoday.ch

Stefan Laganà, Leiter der Arbeitsgruppe «Steuern» bei COPTIS, erläutert, wie sich die Immobilienbesteuerung durch umfassende Kenntnis des Steuersystems optimieren lässt.

Höhere und progressive Steuersätze erleben ein Comeback. «Diese waren vor über zwanzig Jahren häufig anzutreffen», hält Stefan Laganà, Partner bei EY Schweiz und Leiter der Arbeitsgruppe «Steuern» von COPTIS, fest. Er verfolgt die Steuerrechtsentwicklung sehr eng. «Wenn sich immer mehr Kantone dieser Entwicklung anschliessen, wird dies bedeutende Auswirkungen haben.»

Immer mehr Kantone wagen diesen Schritt, beispielsweise Schaffhausen (seit 2024 werden Gewinne von mehr als 5 Millionen Franken mit über 15% besteuert, davor waren es 13,8%) und Waadt (seit diesem Jahr werden Unternehmensgewinne von mehr als 10 Millionen Franken mit 14,7% besteuert, gegenüber 14% im Vorjahr). Und Basel-Stadt plant ebenfalls, die Steuern anzuheben und für einen Zeitraum von zehn Jahren Gewinne ab 50 Millionen Franken statt mit 6,5% mit 8,5% zu besteuern. Sogar der Kanton Zug, der für seine niedrigen Steuern bekannt ist, erwägt den Steuersatz für juristische Personen, die einen Gewinn von mehr als 20 Millionen Franken höher zu besteuern.

Werden auch die anderen Kantone mitziehen? «Ich würde eher sagen ja», meint der Steuerexperte, der dazu rät, bei der Planung vorsichtig zu sein. «Auf Bundesebene gibt es einen Trend, die Kantone immer stärker zu belasten.»

Gezielte Auslese für weniger Steuern

Ein weiteres Thema, das zum Nachdenken Anlass gibt: der Eigentümerwechsel.

«Die Übertragung von Immobilienwerten von einer Anlagegruppe auf die andere derselben Anlagestiftung, jedoch mit unterschiedlicher Investorengruppe, ist je nachdem, in welchem Kanton sich die Liegenschaften befinden, steuerneutral möglich. Ob diese Sichtweise von allen Kantonen geteilt wird, ist jedoch zu bezweifeln, erklärt Stefan Laganà. «Hierzu fehlt die schweizweite Harmonisierung im Immobiliensteuerrecht.»

Vor diesem Hintergrund eröffnen sich auch Chancen in der Steuerplanung. «Es ist oftmals ein Ringen zwischen Steuereffizienz und Machbarkeit aus der Business-Perspektive», hält Stefan Laganà, der bei EY Schweiz auch für die Immobilienbesteuerung zuständig ist, fest. Es gilt kreativ zu sein: «Für Steueroptimierung gibt es immer Platz.»

Wichtige Informationen

Diese Überlegungen standen im Mittelpunkt einer von COPTIS organisierten Rundtischdiskussion zur Besteuerung, die Mitte Januar in Zürich stattfand. Den Mitgliedern wurden die jüngsten Änderungen zusammenfassend präsentiert, damit sie ihre Tätigkeiten im Bereich der Immobilienverbriefung entsprechend anpassen können.

Bei dieser Gelegenheit gab Benno Suter, Partner und Leiter «Indirect Tax» bei EY Schweiz, einen Überblick über den Stand der Änderungen bei der Mehrwertsteuer. Dies wurde umso mehr geschätzt, als dieser Steuerexperte seit Langem Einsitz im Konsultativgremium MWST des Bundes hat. Die wichtigste der neuen Steuerbestimmungen, die Anfang des Jahres in Kraft getreten sind, ist die mehrwertsteuerliche Gleichbehandlung von Anlagestiftungen mit kollektiven Kapitalanlagen in Bezug auf ausgelagerte Aufgaben, welche von den Dienstleistern gegebenenfalls ohne MWST in Rechnung gestellt werden können.

«Der gesellige und zugleich konstruktive Austausch hat gezeigt, wie wichtig diese Treffen sind, um die Beziehungen in der COPTIS-Gemeinschaft zu stärken. Obwohl das Thema sehr komplex war, wurde es von den Referenten sehr klar und sachbezogen präsentiert», meint Cindy Monneron-Bertschy, Direktorin des Verbands, erfreut. «Dass diese Rundtischdiskussion auf Englisch stattfand, zeigt, dass COPTIS alle seine Mitglieder ansprechen will, unabhängig von deren Sprache. Das nächste derartige Treffen des Schweizer Berufsverbands für Immobilienverbriefungen findet am 29. April statt.

Redaktion-Immoday.ch

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