Fondsvertragsänderung von UBS Direct LivingPlus genehmigt
•
Mitteilungen
• 1 min•UBS
Diesen Artikel teilen auf:
Die behördliche Verfügung vom 16.01.2026 ist rechtskräftig. Die relevante Fondsvertrags-änderung im Vorfeld der geplanten Fusion von UBS (CH) Property Fund – Direct LivingPlus, UBS (CH) Property Fund – Direct Hospitality und Residentia kann damit umgesetzt werden.
Basel, 24. Februar 2026 – Am 16. Januar 2026 hat UBS Fund Management (Switzerland) AG mittgeteilt, dass die Aufsichtsbehörde Einwendungen gegen eine Fondsvertragsänderung durch Anlegende, die weniger als 0,1% des Kapitals an UBS LivingPlus halten, abgewiesen hat.
Nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist und mit der heutigen Publikation des behördlichen Dispositivs ist diese Verfügung nun rechtskräftig. Die Fondsvertragsänderung von UBS Direct LivingPlus kann damit umgesetzt werden.
Im nächsten Schritt erwartet die Fondsleitung eine Verfügung der Aufsichtsbehörde, die über das Inkraftsetzungsdatum der Fondsvertragsänderungen und damit verbunden über die Fondsfusion entscheidet. Anschliessend wird die Fondsleitung über das weitere Vorgehen informieren.
Zusätzliche Informationen zu den Schweizer Immobilienfonds finden Sie unter
Wir verwenden Cookies, um Ihr Browsererlebnis zu verbessern, personalisierte Inhalte oder Anzeigen bereitzustellen sowie den Datenverkehr zu analysieren. Mit einem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu.