
Die Zürcher Stimmbevölkerung hat die Revision des Energiegesetzes abgelehnt, welche eine Vorverlegung der Klimaneutralität auf 2040 vorgesehen hätte. Dies hätte insbesondere Immobilienbesitzerinnen und -besitzer verpflichtet, ihre Gebäude sehr rasch und mit erheblichen Kosten energetisch zu modernisieren. Das Ziel 2050 bleibt jedoch weiterhin gültig.
Am 28. September hat die Zürcher Stimmbevölkerung die Revision des Energiegesetzes – vom Kantonsrat beschlossen, vom Regierungsrat jedoch abgelehnt – mit knapp 60% verworfen. Die Stimmbeteiligung lag bei über 51%.
Konkret bedeutet dies, dass die Klimaneutralität nicht bereits 2040 erreicht werden muss (statt 2050, wie vom Schweizer Stimmvolk 2023 und von der Zürcher Bevölkerung 2022 akzeptiert).
Für die Immobilienwirtschaft, die ihre Liegenschaften ansonsten deutlich schneller und mit hohen Investitionen hätte modernisieren müssen, ist dies eine Entlastung.
Schon im aktuellen Tempo der Sanierungen werden die Nachhaltigkeitsziele 2050 schwer zu erreichen sein. Eine Vorverlegung auf 2040 wäre kaum realisierbar gewesen – oder nur zu extrem hohen Kosten. Vor diesem Hintergrund erachteten die Immobilienkreise die neue Fassung des Energiegesetzes als überzogen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Ablehnung der Vorlage die Kluft zwischen Stadt und Land vertieft hat. Während die Stadt Zürich mit 58% zustimmte, wurde das Gesetz in sämtlichen übrigen Städten und Gemeinden des Kantons – teilweise mit bis zu 80% Nein-Stimmen in den ländlichen Regionen – verworfen.
Immoday-Redaktion
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