Immobilien-Vorkaufsrecht für den Kanton Genf
Nolan Crelier

Immobilien-Vorkaufsrecht für den Kanton Genf

Immobilien 3 min Redaktion

Die Asloca Genève lanciert eine kantonale Initiative, um das für den Kanton Genf bei Grundstückverkäufen geltende Vorkaufsrecht auf Immobilienverkäufe auszudehnen. Mit der zusätzlichen Möglichkeit, dass die öffentliche Hand die Immobilie zum tatsächlichen Wert kaufen kann, wenn ihr der Verkaufspreis als exzessiv erscheint.

Diese Nachricht wird Immobilieninvestoren, seien es institutionelle Anleger oder Anlagefonds, nicht erfreuen: Die Asloca Genève, die Genfer Sektion des Westschweizer Mieterinnen- und Mieterverbands, gab Anfang März bekannt, dass sie eine kantonale Initiative starten will, um das Vorkaufsrecht, das der Kanton Genf derzeit bei Grundstücksverkäufen hat, auf die Immobilienverkäufe auszudehnen. 

Da kann man das Zähneknirschen förmlich hören. Ein ähnliches Vorkaufsrecht gibt es nämlich bereits im Kanton Waadt, und jedes Mal, wenn eine Gemeinde davon Gebrauch macht (Lausanne z. B. hat dies seit 2020 etwa 15 Mal getan) hagelt es heftige Kritik von Investorenseite. In beiden Kantonen prangern die Mieterschutzorganisationen an, dass die Angebotsmieten inzwischen zu hoch und für einen Grossteil der Bevölkerung unerschwinglich geworden sind und dass die Wartezeiten für Sozialwohnungen teilweise mehrere Jahre betragen.

Möglichkeit, Immobilien zum tatsächlichen Wert zu kaufen

Asloca Genève erklärt in ihrer Pressemitteilung, dass diese Initiative dazu dienen soll, die Immobilienspekulation einzudämmen. Sie deutet nämlich an, dass einige institutionelle Anleger, darunter auch Anlagefonds, die Liegenschaften manchmal zu spekulativen Preisen kaufen würden, mit denen sie dann hohe Mieten rechtfertigen können.

Wie Christian Dandrès, SP-Nationalrat und Jurist bei der Asloca, auf RTS versicherte, sieht die Initiative vor, dass die öffentliche Hand in diesem Fall, d. h., wenn der Kaufpreis überhöht erscheint, die Immobilie zu ihrem tatsächlichen Wert und nicht zum Spekulationspreis kaufen kann.

Diese Regelung ist sehr beunruhigend für die Eigentümer und sie verspricht viel Streit vor Gericht, allein schon um festzustellen, ab welcher Höhe ein Wert spekulativ und was der tatsächliche Wert einer Immobilie ist.

Finanzierungmöglichkeit für Gemeinden: der LUP-Fonds

Caroline Marti, Vizepräsidentin der Asloca Genève, führte auf Radio Lac aus, dass die Genfer Gemeinden, wenn sie nicht über ausreichende Mittel zur Finanzierung dieser Käufe verfügen, auf den Fonds für den gemeinnützigen Wohnungsbau (Logements d'utilité publique, LUP) zurückgreifen könnten, der mit 35 Millionen pro Jahr ausgestattet ist. Dies dürfte sehr einfach möglich sein, da dieser Fonds laut Caroline Marti derzeit nicht vollständig ausgeschöpft wird und es immer Überschüsse gibt, die von einem Jahr aufs nächste übertragen werden. Damit könnten die Gemeinden zum Verkauf stehende Wohnungen erwerben.

Die Asloca Genève hat nun bis Anfang Juli Zeit, 4200 gültige Unterschriften zu sammeln, was für diesen Verein kein Problem sein sollte. Danach wird das Volk entscheiden und in einem Umfeld, in dem günstige Wohnungen immer rarer werden, und bei einer Initiative, die nicht Einfamilienhäuser, sondern nur Mehrfamilienhäuser betrifft, ist es keineswegs sicher ist, dass es zugunsten der Eigentümer bzw. Anleger entscheiden wird.

Redaktion - Immoday.ch

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