
Angesichts der Krise des bezahlbaren Wohnraums, die den gesamten Kontinent erfasst hat, will die Europäische Kommission Investitionen und Reformen beschleunigen und Kurzzeitvermietungen stärker begrenzen. Ziel ist es zudem, staatliche Beihilfen nicht länger ausschliesslich auf den sozialen Wohnungsbau zu beschränken sowie Bewilligungsverfahren und raumplanerische Vorschriften zu vereinfachen, die häufig als zentrale Hemmnisse für den Wohnungsbau genannt werden. Vorerst sind für diesen Plan 40 Milliarden Franken vorgesehen.
Die Europäische Kommission hat den ersten europäischen Aktionsplan für bezahlbaren Wohnraum vorgestellt – eine Antwort auf die Wohnungskrise, die sich seit über einem Jahrzehnt kontinuierlich verschärft: durchschnittlich +60 % bei den Immobilienpreisen und +20 % bei den Mieten innerhalb der EU.
In der Folge macht der Wohnkostenanteil am verfügbaren Einkommen der Haushalte in der EU durchschnittlich 19,2 % aus. Dies entspricht in etwa dem gleichen Niveau wie in der Schweiz gemäss Angaben des Bundesamts für Statistik. Innerhalb Europas variiert dieser Anteil jedoch stark je nach Land, mit besonders hohen Werten in Griechenland (35,5 %), Dänemark (26,3 %) und Schweden (24,6 %).
Vereinfachung der bestehenden Bauvorschriften
Derzeit beschränken sich diese europäischen Ambitionen auf ein Ziel – die Schaffung von 650’000 neuen Wohnungen pro Jahr – sowie auf eine Reihe von Absichtserklärungen: Ausbildung von Arbeitskräften und Innovation im Bauwesen, Bekämpfung von Leerständen, Unterstützung des Wohnungszugangs für junge Menschen, Förderung von Investitionen usw. Hinzu kommt, ganz im Zeitgeist, eine gesetzgeberische Initiative zur stärkeren Regulierung von Kurzzeitvermietungen.
Für Investoren dürfte insbesondere ein künftiges Legislativpaket von Interesse sein, das auf eine Vereinfachung der bestehenden Regulierungen, Bewilligungsverfahren und raumplanerischen Vorschriften abzielt, welche häufig als Bremsklotz für den Wohnungsbau gelten. Ebenso bedeutsam ist der Entscheid der Kommission, öffentliche Fördermittel nicht mehr ausschliesslich dem sozialen Wohnungsbau vorzubehalten, sondern diese auch auf den bezahlbaren Wohnraum auszuweiten. Dieser wird sehr breit definiert – gemäss Le Monde als Wohnraum für Personen, die sich aufgrund von «Marktversagen» nicht angemessen versorgen können.
43 Milliarden Euro und die Schaffung einer paneuropäischen Investitionsplattform
Auf der Finanzierungsseite hat die EU 43 Milliarden Euro für den Wohnungssektor mobilisiert – ein Engagement, das in den kommenden Haushaltsperioden weitergeführt werden soll. Angesichts der Grösse des Kontinents und des erheblichen Bedarfs ist dieser Betrag überschaubar, auch wenn er in Brüssel als «ambitioniert» bezeichnet wird.
Parallel dazu wird gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank, den nationalen und regionalen Förderbanken sowie mehreren internationalen Finanzinstitutionen eine paneuropäische Investitionsplattform aufgebaut.
Nun bleibt abzuwarten, welche konkreten Ergebnisse aus diesen weitreichenden Beschlüssen aus Brüssel hervorgehen. Denn bislang gibt es über Absichtserklärungen hinaus nur wenige greifbare Massnahmen – abgesehen von der Einrichtung einer Europäischen Wohnungsallianz, die Staaten, Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Vermieter, Industrie und Zivilgesellschaft zusammenbringen soll. Kurz gesagt: ein Gremium hochrangiger Akteure, das analysieren und Berichte verfassen wird, bis möglicherweise im Jahr 2026 beim nächsten EU-Wohnungsgipfel konkrete Entscheidungen getroffen werden.
Immoday-Redaktion