Kurzzeitige Ferienvermietungen – ein lukratives Geschäft

Kurzzeitige Ferienvermietungen – ein lukratives Geschäft

Aktuell 2 min Immoday

Dank Plattformen wie Airbnb wächst der Markt für Kurzzeitvermietungen stark. Im Jahr 2023 legte er 9% zu. Vorteil: In alpinen Tourismusregionen kann so zur Rendite der Langzeitvermietungen eine zusätzliche Rendite erzielt werden. Es ist also eine gute Investition. 

Eine jüngst veröffentlichte Studie der Raiffeisen beschäftigt sich mit Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb. Dieser Markt verzeichnet ein starkes Wachstum und erlebt in alpinen Tourismusregionen einen echten Aufschwung. Laut den Ökonomen der Bank ist dieses Geschäftsmodell viel rentabler als die klassische Langzeitvermietung.

Bereits 2022 überschritt die Zahl der gebuchten Übernachtungen ganz deutlich das Niveau von vor der Pandemie. Und auch 2023 war das Marktwachstum mit mehr als 8,5 Millionen Übernachtungen sehr dynamisch. Diese nahmen gegenüber dem bereits ausgezeichneten Vorjahreswert um fast 9% zu.

Während die Kurzzeitvermietungen in den alpinen Tourismusregionen Rekorde verzeichnen, sind die städtischen Kurzzeitvermietungen etwas ins Hintertreffen geraten und haben noch nicht das Niveau von vor der Pandemie erreicht. Dies, weil in den Städten diese Art von Vermietung sowohl von den Bewohnern als auch von den politischen Behörden kritisch gesehen wird. Diese erlassen immer mehr Vorschriften und verringern so das Marktpotenzial.

Geschäft, das für Investoren sehr lukrativ werden kann

Massnahmen, die in den alpinen Tourismusregionen keine grossen Auswirkungen haben dürften, weil Kurzzeitvermietungen schon immer ein grosser Teil des Angebots waren, so die Raiffeisen. Da diese Gemeinden vom Tourismus abhängig sind, ziehen sie es zudem vor, eine Überregulierung zu vermeiden.

Für Investoren aber auch für Eigentümer von Zweitwohnungen können diese Kurzzeitvermietungen ein sehr lukratives Geschäft werden. Fazit der Ökonomen der Raiffeisen: Nach Abzug der Kosten (Plattformgebühr, Reinigung, zusätzlicher Verwaltungsaufwand) kann dank Airbnb in den meisten Regionen eine Überrendite gegenüber der Langzeitvermietung erzielt werden.

 

Redaktion - Immoday

Diesen Artikel teilen auf:

Disclaimer

Mit der Aktivierung des Schaltfeldes am Ende des vorliegenden Haftungsausschlusses (Disclaimer) bestätigt der Benutzer ausdrücklich, dass er die Kriterien für die oben getroffene Auswahl erfüllt sowie den vorliegenden Disclaimer gelesen und verstanden hat und die darin enthaltenen Bestimmungen akzeptiert.

Der Benutzer bestätigt, verstanden zu haben, dass die Informationen zu den in diesem Bereich der Website veröffentlichten Wertpapieren ausschliesslich schweizerische Emittenten betreffen, die nicht zwingend durch die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) genehmigt wurden, weshalb sie in diesem Fall keinen nicht qualifizierten Anlegern in der Schweiz oder von der Schweiz aus angeboten bzw. verteilt werden dürfen.

Einige in diesem Bereich der Website veröffentlichte Kollektivanlagen unterstehen nicht der Aufsicht der FINMA, weshalb die Anleger in diesen Fällen nicht durch das KAG (Kollektivanlagengesetz) geschützt sind. Der Inhalt dieses Bereichs der Website dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Obwohl Immoday alle geeigneten Massnahmen ergreift, um die Richtigkeit der Informationen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zu gewährleisten, kann weder eine explizite noch implizite Sicherheit oder Garantie für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen gegeben werden.

Die veröffentlichten Informationen, insbesondere die Preis- sowie die Kurs-Angaben, entsprechen keiner Aufforderung, keinem Angebot und keiner Empfehlung, (i) Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen oder zurückzugeben oder (ii) Transaktionen durchzuführen, eine besondere Geschäftsstrategie umzusetzen oder sich an einer solcher zu beteiligen oder Rechtsgeschäfte jeder Art ab- oder auszuschliessen. Die vorliegende Website und ihre Inhalte sowie die über die Website zugänglichen Elemente entsprechen in Ermangelung einer ausdrücklichen Angabe in einem Dokument, das über die Website zugänglich ist, ebenfalls keinem Emissionsprospekt im Sinne der Artikel 652a bzw. 1156 des schweizerischen Obligationenrechts sowie keinem vereinfachten Prospekt im Sinne von Artikel 5 KAG (Kollektivanlagengesetz).

Schliesslich stellt die vorliegende Website weder eine Vertriebsplattform noch eine Handelssystem dar. In diesem Sinne untersteht die Gesellschaft Immoday nicht der Aufsicht der FINMA, weshalb sie keine Zulassung seitens der FINMA oder die Zulassung irgendeiner anderen Behörde oder autorisierten Institution benötigt.

Die auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen richten sich ausschliesslich an Anleger mit Geschäftssitz, Niederlassung oder Domizil in der Schweiz. Sie richten sich nicht an Personen, die einer Gesetzgebung unterworfen sind, die ihnen den Zugang zu diesem Bereich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Domizils oder aus jedem anderen Grund untersagt. Sollten diese Einschränkungen auf den Besucher/Benutzer dieser Website (insbesondere als Anleger) zutreffen, besteht für diesen kein Recht auf Zugang zu diesen Informationen.

Dieser Bereich der Website richtet sich insbesondere nicht an Personen mit Wohnsitz in den USA, in den Hoheitsgebieten der USA, den Kaimaninseln sowie nicht an Staatsangehörige der USA. Mit dem Aufruf der Immoday-Website bestätigt der/die Besucher(in)/Benutzer(in) der Website von Immoday, dass er/sie (hier insgesamt als „Besucher/Benutzer“ bezeichnet) weder Staatsangehörige/-r der USA ist noch seinen/ihren Wohnsitz in den USA führt («US Person»).

Stimmt der Besucher/Benutzer dem vorliegenden Disclaimer nicht zu oder versteht er ihn nicht, sollte das nachstehende Schaltfläche zwecks Ablehnung aktiviert werden; es ist dann nicht gestattet, diesbezüglich fortzufahren und die Website (weiterhin) aufzurufen.

Ich bestätige, dass ich die Bestimmungen des vorliegenden Haftungsausschlusses gelesen sowie verstanden habe und stimme diesen zu.

Ich lehne ab

Ich habe den vorliegenden Haftungsausschluss und seine Bestimmungen gelesen und ich stimme nicht zu, oder ich habe diese nicht verstanden bzw. möchte die Website aus anderen Gründen nicht mehr aufrufen.

Newsletter abonnieren


Wahl der Sprache