
Investoren und Fonds, die ihre Liegenschaften vermieten, sind nicht direkt betroffen – zumindest nicht unmittelbar. Indirekt jedoch könnte die Abschaffung des Eigenmietwerts die Immobilienpreise weiter ansteigen lassen. Dies geschieht in einem Umfeld, in dem die Renditen von Immobilienanlagen bereits wieder auf ein ungenügendes Niveau gesunken sind, was die Arbeit von Projektentwicklern zusätzlich erschwert. Zudem könnten einzelne Kantone, um die Steuerausfälle zu kompensieren, eine Grundsteuer einführen, die sämtliche Eigentümer belasten würde – einschliesslich institutioneller Investoren und Fonds.
Am 28. September hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit knapp 58 % die Abschaffung des Eigenmietwerts gutgeheissen – eine Reform, die seit Jahren diskutiert wurde.
Wie bereits erwähnt, profitieren von dieser Anpassung vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringer Hypothekarverschuldung, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Für Immobilieninvestoren und Anlagefonds, die ihre Objekte vermieten und damit effektive Mieterträge erzielen, welche regulär versteuert werden, bleibt die direkte Auswirkung gleich null.
Nicht ausgeschlossen ist jedoch ein indirekter Effekt: Die Reform macht Wohneigentum attraktiver und könnte die Preise weiter nach oben treiben – in einem Umfeld, in dem die Rentabilität von Immobilienanlagen bereits wieder als ungenügend gilt.
Dies stellt Projektentwickler vor zusätzliche Herausforderungen.
Darüber hinaus wird die Abschaffung des Eigenmietwerts bei den aktuellen Hypothekarzinsen gemäss Schätzungen zu einem Steuerausfall von 1,8 Milliarden Franken führen – ein Drittel davon beim Bund, zwei Drittel bei den Kantonen.
Beobachter wie Emanuel von Graffenried von BN Conseils befürchten, dass einige Kantone anstelle einer spezifischen Steuer auf Zweitwohnungen die Einführung einer allgemeinen Grundsteuer beschliessen könnten. Eine solche Steuer würde sämtliche Eigentümer betreffen – einschliesslich institutioneller Investoren und Fonds.
Sollte dieses Szenario eintreten – was allerdings mehrere Jahre dauern dürfte – hätte die Abschaffung des Eigenmietwerts letztlich doch einen substanziellen Einfluss auf Investoren sowie auf verbriefte Immobilienvehikel.
Immoday-Redaktion
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