
Immobilieninvestitionen durch ausländische Personen einzuschränken. Vorgesehen sind unter anderem das Verbot, Geschäftsflächen zu vermieten, sowie die Pflicht, für den Erwerb von Anteilen an kotierten Immobilienvehikeln eine Bewilligung einzuholen. Dieses Bewilligungsregime könnte zudem auch auf alle nicht kotierten Fonds und Immobilien-SICAV Anwendung finden, deren Anteile regelmässig gehandelt werden.
Wie erwartet will der Bundesrat die Lex Koller verschärfen – oder genauer gesagt, zu einem Teil auf die in den vergangenen Jahren beschlossenen Lockerungen zurückkommen. Hintergrund sind der wachsende politische Druck infolge der Wohnungsknappheit sowie der politische Druck im Zusammenhang mit der SVP-Initiative «Keine Schweiz mit 10 Millionen». Ein entsprechender Vorentwurf wurde nun in die Vernehmlassung geschickt. Er sieht eine deutliche Verschärfung der Regeln für den Immobilienerwerb durch ausländische Personen aus Staaten ausserhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) vor.
Bewilligungen für den Erwerb von Anteilen an Immobilienvehikeln
Für Fonds und Immobilienvehikel würde dies eine grundlegende Änderung bedeuten. Wie Guillaume Barazzone, Spezialist für Immobilienrecht, Rechtsanwalt und Partner bei Jacquemoud Stanislas, erläutert, beabsichtigt der Bundesrat die Einführung eines Bewilligungsregimes für den Erwerb von Anteilen an börsenkotierten Immobiliengesellschaften durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. Diese unterlagen bislang keiner Bewilligungspflicht.
Dieses Bewilligungsregime könnte zudem auch auf Anteile nicht kotierter Immobilienfonds oder nicht kotierter Immobilien-SICAV ausgeweitet werden, sofern diese einem regelmässigen Handel unterliegen.
Immobilieninvestitionen in der Schweiz würden für ausländische Personen schwieriger
Über den Bereich der titrisierten Immobilien hinaus sollen ausländische Personen künftig auch keine Geschäftsimmobilien mehr erwerben dürfen, um diese anschliessend zu vermieten. Die Liegenschaften müssten direkt selbst genutzt werden. Der Bundesrat verfolgt damit das Ziel, zu verhindern, dass Geschäftsimmobilien primär als Anlageobjekte dienen.
Zudem soll auch der Erwerb einer Hauptwohnung durch ausländische Personen der Bewilligungspflicht unterstellt werden. Diese wäre gleichzeitig auf eine einzige Liegenschaft begrenzt. Bei einem Wegzug müssten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Immobilie innerhalb von zwei Jahren wieder veräussern.
Auch der Zugang zu Ferienwohnungen würde eingeschränkt. Die jährlichen Kontingente, über welche die Kantone verfügen, sollen reduziert werden.
Der Vorentwurf befindet sich bis zum 15. Juli in der Vernehmlassung. Danach muss er vom Bundesrat verabschiedet und anschliessend von den eidgenössischen Räten beschlossen werden. Gemäss Guillaume Barazzone dürfte das Verfahren mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Die Redaktion • Immoday.ch
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