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Drei Immobilieninitiativen, die den Mieterschutz stärken und den Zugang zum Wohneigentum fördern wollten, wurden dem Zürcher Stimmvolk am 14. Juni vorgelegt. Alle drei wurden abgelehnt. Hingegen wurden die Gegenvorschläge des Kantons angenommen. Diese sollen die Verfahren vereinfachen, die Verdichtung fördern und missbräuchliche Rekurse begrenzen.
Es war jener Abstimmungstag, der für die Zürcher Immobilienentwickler vieles hätte verändern können. Am Ende wurden jedoch alle drei Initiativen zum Schutz von Mietern und kleinen Eigentümern vom Volk abgelehnt.
Die Ablehnung fiel relativ deutlich aus – allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Wie bereits in früheren Fällen fanden die beiden Mieterschutzinitiativen in den beiden grössten Städten des Kantons, Zürich und Winterthur, eine Mehrheit – also genau dort, wo der Wohnungsmangel am stärksten ausgeprägt ist.
Ein wichtiger Gegenvorschlag wurde angenommen und dürfte den Entwicklern das Leben erleichtern
Die beiden Gegenvorschläge zu diesen Initiativen wurden hingegen angenommen.
Der Gegenvorschlag zur Wohnschutz-Initiative, der von 53,3% der Zürcher Stimmberechtigten gutgeheissen wurde, wahrt das Kündigungsrecht der Vermieter, verpflichtet sie jedoch dazu, Kündigungen wegen Renovationen frühzeitig anzukündigen und, sobald mehr als zwanzig Mieter betroffen sind, einen Wiederunterbringungsplan anzubieten
Deutlich interessanter für Immobilienentwickler und Investoren ist der Gegenvorschlag zur Wohnungsinitiative, der von fast 58% der Stimmberechtigten angenommen wurde. Er dürfte die Verfahren vereinfachen, indem er die Verdichtung erleichtert und missbräuchliche Rekurse begrenzt.
Der Zürcher Regierungsrat hat nun drei Jahre Zeit, Vereinfachungsmassnahmen vorzulegen
Für Donato Scognamiglio, Gründer und Präsident des CIFI, der vom Tages-Anzeiger zitiert wurde, gilt nun: « Der Staat kann sich nicht länger entziehen. » Der Kanton wird tatsächlich Vereinfachungen akzeptieren müssen – nach Jahren zunehmender Regulierungen, die Projekte heute im besten Fall verlangsamen und im schlechtesten Fall ganz verhindern.
An der Medienkonferenz nach Bekanntgabe der Resultate versprach Regierungsrätin Carmen Walker Späh, Vorsteherin der Volkswirtschaft, dass die Regierung innert drei Jahren Massnahmen zur Erleichterung des Bauens vorlegen werde. Genannt wurden unter anderem die vereinfachte Umnutzung von Gewerbeflächen, die Möglichkeit, höher zu bauen, sowie – wie angekündigt – die Begrenzung von Rekursen.
Die Initiativen und Ergebnisse im Detail
Zur Erinnerung: Die Wohneigentums-Initiative, die mit 74,86% deutlich verworfen wurde, wollte der Mittelschicht wieder die finanzielle Möglichkeit geben, Wohneigentum zu erwerben. Dazu forderte sie, dass bei allen Bauprojekten mit Beteiligung der öffentlichen Hand mindestens ebenso viele Eigentumswohnungen (PPE) wie Mietwohnungen realisiert werden.
Die Wohnungsinitiative, die mit fast 60% abgelehnt wurde, sah die Schaffung einer kantonalen Wohnbaugesellschaft mit einem Startkapital von 500 Millionen Franken vor. Diese sollte Gebäude erstellen oder erwerben und Wohnungen zu Selbstkosten vermieten, nach dem Vorbild von Wohnbaugenossenschaften.
Schliesslich wollte die Wohnschutz-Initiative, die mit 57,3% abgelehnt wurde, Mieter vor massenhaften Kündigungen im Zuge von Renovationen schützen. Der Text sah vor, solche Ausmietungen zu verbieten und nach den Arbeiten eine befristete Mietzinskontrolle einzuführen.
Immoday-Redaktion
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