Bundesgericht erweitert erneut Einspracherecht der Nachbarschaft


Regulierung 3 min Redaktion • Immoday.ch
Bundesgericht erweitert erneut Einspracherecht der Nachbarschaft
Artikel teilen

Diesen Artikel teilen auf:


Das Bundesgericht hat kürzlich einer Nachbarschaft, die gegen eine Abbruchbewilligung Einsprache erhoben hatte, das Einspracherecht zuerkannt. Die Einsprache wurde hauptsächlich damit begründet, dass ein Architekt der Ansicht war, die abzureissende Villa aus den 1960er-Jahren habe denkmalpflegerischen Wert, obwohl die zuständigen kantonalen Behörden dies anders beurteilten. Diese sowie die Genfer Gerichte müssen ihre Entscheide nun überdenken. Das dürfte das Immobilienprojekt verzögern und die Kosten für den Bauträger erhöhen. Vor allem aber erweitert dieser Entscheid des Bundesgerichts die Einsprachemöglichkeiten gegen Immobilienprojekte. 

Der im vergangenen Jahr veröffentlichte Bundesgerichtsentscheid blieb zu Unrecht weitgehend unbeachtet. Er hat erhebliche Auswirkungen auf Bauträger, die Villenviertel verdichten möchten – und solche Projekte gibt es schweizweit zu Dutzenden.

Einfaches Architekten-Gutachten reicht für Einsprache aus

In Collonges-Bellerive, einem Vorort von Genf, erhob die Nachbarschaft Einsprache gegen die Bewilligung zum Abriss einer Villa aus den 1960er-Jahren. Damit wollte sie die Verdichtung des Grundstücks und des Quartiers verhindern. (Laut der Kanzlei MCLB Avocats war parallel zum Abrissgesuch bereits ein Baugesuch für dasselbe Grundstück eingereicht worden.) Hauptargument der Einsprache war der Denkmalschutz.

Das Problem dabei: Die Villa hatte gar keinen Denkmalwert – zumindest nicht nach Ansicht der beiden für die Inventarisierung und den Schutz von Denkmälern zuständigen kantonalen Ämter Service de l'inventaire des monuments d'art et d'histoire und Service des monuments et des sites. Die Gemeinde äusserte sich daher in einem Vorentscheid positiv zum Abriss und das Genfer Verwaltungsgericht verweigerte der Nachbarschaft das Einspracherecht. Das Bundesgericht entschied jedoch anders: Ein Gutachten eines Architekten, das der Villa denkmalpflegerische Qualitäten bescheinigte, genügte, um die Einsprache gegen den Abrissbeschluss zu begründen, wie Rechtsanwalt Cédric Lenoir zusammenfasst.

Ein nahezu unbemerkt gebliebenes Bundesgerichtsurteil

Erstaunlich ist, dass ein solches Urteil, das das Einspracherecht der Nachbarschaft – und möglicherweise sogar jenes der Denkmalschutzorganisationen – erheblich erweitert, kaum Beachtung fand.

Vielleicht liegt es daran, dass seine Tragweite relativiert werden muss, wie Rechtsanwalt Olivier Klunge erklärt. Das Urteil bezieht sich lediglich auf die Frage, ob auf die Beschwerde der Nachbarschaft in der Sache eingegangen werden musste, obwohl die Behörden sie zuvor für unzulässig erklärt hatten.

Wie Olivier Klunge weiter ausführt hat das Bundesgericht bisher lediglich festgestellt, dass das Gutachten des Architekten und das Fehlen eines formellen Entscheids über die Einstufung der Villa ein denkmalpflegerisches Interesse plausibel erscheinen lassen und hat den Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.

Eine formelle Verweigerung der Abbruchbewilligung liegt somit nicht vor.

Ein Entscheid, der Opponenten auf neue Ideen bringen könnte

Rechtlich ist der Entscheid nicht zu beanstanden. Praktisch erweitert das Urteil – gefällt von fünf Richtern, was seine Bedeutung unterstreicht – das Einspracherecht der Nachbarschaft deutlich und möglicherweise auch jenes der Denkmalschutzverbände. Für eine Beschwerde brauchen diese künftig nicht mehr zwingend ein positives Gutachten der zuständigen Denkmalschutzbehörden.

Im Fall der Genfer Villa muss die Behörde den denkmalpflegerischen Wert des Gebäudes voraussichtlich erneut prüfen. Das kann Jahre dauern und weitere Einsprachen auslösen. Der Bauträger dürfte die Villa daher nicht so bald abreissen und durch einen Mietwohnkomplex ersetzen können.

Letztlich, so schliesst Olivier Klunge, ist die Tragweite des Bundesgerichtsurteils zwar noch nicht abschliessend geklärt, doch der Entscheid steht im Raum und dürfte Gegner von Bauprojekten auf neue Ideen bringen. Bauträger müssen dies künftig einplanen.

Immoday-Redaktion 

 

Folgen Sie uns auf LinkedIn.

Diesen Artikel teilen auf:

In Verbindung mit dem Artikel

Diesen Artikel teilen auf:

Disclaimer

Ich lehne ab

Newsletter abonnieren


Wahl der Sprache