Die Finma genehmigt die Fusion der Fonds UBS Green Property und UBS Direct Urban


Aktuell 3 min Rédaction • Immoday.ch
Die Finma genehmigt die Fusion der Fonds UBS Green Property und UBS Direct Urban

Wenig überraschend hat die Finma die zweite Phase der Fusionen zwischen den ehemaligen Credit Suisse- und UBS-Fonds genehmigt, die weitgehend dieselbe Anlagestrategie verfolgten. Doch Vorsicht ist geboten – wie sich im Sommer gezeigt hat, sind unangenehme Überraschungen nicht ausgeschlossen, falls erneut Investoren ihre Einwände bei den Aufsichtsbehörden einreichen sollten. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Fusion tatsächlich wie geplant bis zum 31. Dezember umgesetzt werden kann.

Man könnte die verschiedenen Fusionen der ehemaligen Immobilienfonds von Credit Suisse und UBS durchaus als eine Art Fernsehserie betrachten – was angesichts der zahlreichen Spannungsmomente und Wendungen durchaus zutrifft. In diesem Fall hat die letzte Episode jedoch nicht überrascht.

In einer Mitteilung von UBS heisst es nämlich, dass die Finma die Fusion der Fonds UBS Green Property und UBS Direct Urban genehmigt hat.

Diese am 22. September 2025 angekündigte Fusion kann somit wie vorgesehen per 31. Dezember 2025 vollzogen werden.

Keine Änderung der Anlagestrategie

„Mit Entscheid vom 29. Oktober 2025 hat die Aufsichtsbehörde die geänderten Fondsverträge genehmigt und damit den Weg für den nächsten Schritt geebnet – die Fusion von Schweizer Immobilienfonds mit ähnlichen Anlagestrategien, um deren Diversifikation und Resilienz weiter zu stärken“, heisst es in der Mitteilung von UBS.

Technisch gesehen wird UBS Green Property per 1. Januar 2026 in UBS Direct Mixed Urban umbenannt. Anschliessend erfolgt die Fusion mit UBS Direct Urban am 31. März 2026, mit rückwirkender Wirkung auf den 31. Dezember 2025.

Die Transaktionsbedingungen werden gemäss UBS Mitte März 2026 bekanntgegeben – zusammen mit den letzten Jahresabschlüssen der zu fusionierenden Fonds.

Die Bank betont zudem, dass die Anlagestrategie weiterhin auf moderne und nachhaltige Immobilien ausgerichtet bleibt, die für Wohn- und Gewerbezwecke in urbanen Zentren und Agglomerationen genutzt werden.

Vorsicht – eine böse Überraschung ist noch möglich

Trotzdem empfiehlt es sich, mit dem Feiern bis nach dem 31. Dezember und der effektiven Fusion der beiden Fonds zu warten. Denn man erinnert sich: Am 22. April 2025 hatte die Fondsleitung UBS Fund Management (Switzerland) AG die Fusion von drei Fonds – UBS LivingPlus, UBS Hospitality und Residentia – angekündigt. Diese hätte am 30. Juni 2025 stattfinden sollen.

Doch am 25. Juni folgte das böse Erwachen: In einer Mitteilung erklärte die Bank, es gebe eine „technische Verzögerung im Fusionsprozess“. Konkret hatten Aktionäre eines der drei Fonds, wie es ihr Recht nach der Anpassung der Fondsverträge war, Einwände bei der Finma eingereicht. Diese stoppte daraufhin die Transaktion, bis die Sachlage vollständig geklärt war. Seither herrscht Funkstille.

Damals waren sich die meisten von uns befragten Experten einig, dass die Fusion zwar stattfinden werde, jedoch um mehrere Monate verschoben werden dürfte.

Für die Zukunft ist zudem eine dritte Fusion geplant – Ende 2026 oder Anfang 2027 –, bei der der ehemalige CS REF Interswiss und UBS Swissreal zusammengeführt werden sollen.

Immoday-Redaktion 

Folgen Sie uns auf LinkedIn.

Diesen Artikel teilen auf:

Disclaimer

Mit der Aktivierung des Schaltfeldes am Ende des vorliegenden Haftungsausschlusses (Disclaimer) bestätigt der Benutzer ausdrücklich, dass er die Kriterien für die oben getroffene Auswahl erfüllt sowie den vorliegenden Disclaimer gelesen und verstanden hat und die darin enthaltenen Bestimmungen akzeptiert.

Der Benutzer bestätigt, verstanden zu haben, dass die Informationen zu den in diesem Bereich der Website veröffentlichten Wertpapieren ausschliesslich schweizerische Emittenten betreffen, die nicht zwingend durch die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) genehmigt wurden, weshalb sie in diesem Fall keinen nicht qualifizierten Anlegern in der Schweiz oder von der Schweiz aus angeboten bzw. verteilt werden dürfen.

Einige in diesem Bereich der Website veröffentlichte Kollektivanlagen unterstehen nicht der Aufsicht der FINMA, weshalb die Anleger in diesen Fällen nicht durch das KAG (Kollektivanlagengesetz) geschützt sind. Der Inhalt dieses Bereichs der Website dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Obwohl Immoday alle geeigneten Massnahmen ergreift, um die Richtigkeit der Informationen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zu gewährleisten, kann weder eine explizite noch implizite Sicherheit oder Garantie für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen gegeben werden.

Die veröffentlichten Informationen, insbesondere die Preis- sowie die Kurs-Angaben, entsprechen keiner Aufforderung, keinem Angebot und keiner Empfehlung, (i) Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen oder zurückzugeben oder (ii) Transaktionen durchzuführen, eine besondere Geschäftsstrategie umzusetzen oder sich an einer solcher zu beteiligen oder Rechtsgeschäfte jeder Art ab- oder auszuschliessen. Die vorliegende Website und ihre Inhalte sowie die über die Website zugänglichen Elemente entsprechen in Ermangelung einer ausdrücklichen Angabe in einem Dokument, das über die Website zugänglich ist, ebenfalls keinem Emissionsprospekt im Sinne der Artikel 652a bzw. 1156 des schweizerischen Obligationenrechts sowie keinem vereinfachten Prospekt im Sinne von Artikel 5 KAG (Kollektivanlagengesetz).

Schliesslich stellt die vorliegende Website weder eine Vertriebsplattform noch eine Handelssystem dar. In diesem Sinne untersteht die Gesellschaft Immoday nicht der Aufsicht der FINMA, weshalb sie keine Zulassung seitens der FINMA oder die Zulassung irgendeiner anderen Behörde oder autorisierten Institution benötigt.

Die auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen richten sich ausschliesslich an Anleger mit Geschäftssitz, Niederlassung oder Domizil in der Schweiz. Sie richten sich nicht an Personen, die einer Gesetzgebung unterworfen sind, die ihnen den Zugang zu diesem Bereich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Domizils oder aus jedem anderen Grund untersagt. Sollten diese Einschränkungen auf den Besucher/Benutzer dieser Website (insbesondere als Anleger) zutreffen, besteht für diesen kein Recht auf Zugang zu diesen Informationen.

Dieser Bereich der Website richtet sich insbesondere nicht an Personen mit Wohnsitz in den USA, in den Hoheitsgebieten der USA, den Kaimaninseln sowie nicht an Staatsangehörige der USA. Mit dem Aufruf der Immoday-Website bestätigt der/die Besucher(in)/Benutzer(in) der Website von Immoday, dass er/sie (hier insgesamt als „Besucher/Benutzer“ bezeichnet) weder Staatsangehörige/-r der USA ist noch seinen/ihren Wohnsitz in den USA führt («US Person»).

Stimmt der Besucher/Benutzer dem vorliegenden Disclaimer nicht zu oder versteht er ihn nicht, sollte das nachstehende Schaltfläche zwecks Ablehnung aktiviert werden; es ist dann nicht gestattet, diesbezüglich fortzufahren und die Website (weiterhin) aufzurufen.

Ich bestätige, dass ich die Bestimmungen des vorliegenden Haftungsausschlusses gelesen sowie verstanden habe und stimme diesen zu.

Ich lehne ab

Ich habe den vorliegenden Haftungsausschluss und seine Bestimmungen gelesen und ich stimme nicht zu, oder ich habe diese nicht verstanden bzw. möchte die Website aus anderen Gründen nicht mehr aufrufen.

Newsletter abonnieren


Wahl der Sprache