Mehr Transparenz bei den Berner Mietzinsen

Mehr Transparenz bei den Berner Mietzinsen

Immobilien 2 min Redaktion • Immoday.ch
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Berner Vermieterinnen und Vermieter sind künftig verpflichtet, beim Mieterwechsel den bisherigen Mietzins klar offenzulegen. Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative sehen darin ein Instrument, um missbräuchliche Mietzinse einfacher zu identifizieren  und dadurch die Mietpreissteigerungen zu verlangsamen. Eine entsprechende Regelung existiert bereits in nahezu der gesamten Westschweiz, in Zürich sowie mittlerweile auch in weiten Teilen der Zentralschweiz.

Am Sonntag, 28. September 2025, haben die Stimmberechtigten im Kanton Bern mit 51,2% eine Initiative gutgeheissen, welche die Vermieterschaft zu mehr Transparenz bei den Mietzinsen verpflichtet.

Unterstützt wurde die Vorlage unter anderem vom Mieterinnen- und Mieterverband des Kantons Bern.
Das Ziel besteht darin, Eigentümerinnen und Eigentümer davon abzuhalten, bei einem Mieterwechsel die Mieten übermässig zu erhöhen. Durch die Pflicht, den bisherigen Mietzins offenzulegen, haben Mietende die Möglichkeit, gegen als missbräuchlich beurteilte Mietzinse Einsprache zu erheben. Nach Ansicht der Immobilienwirtschaft war dieser Mechanismus bisher ausreichend, weshalb sie die Initiative abgelehnt hat.

Für die Befürworterinnen und Befürworter stellt diese erhöhte Transparenz ein Mittel dar, missbräuchliche Mietzinse einfacher zu erkennen und gezielt zu kontrollieren. Langfristig soll dies dazu beitragen, den kontinuierlichen Anstieg der Mietpreise zu bremsen, der gemäss Berechnungen des Mieterinnen- und Mieterverbandes in den letzten 20 Jahren über 30% betragen hat.

Für den Mieterschutz bedeutet die neue Regelung nicht, dass Mietzinserhöhungen generell ausgeschlossen sind. Solche Anpassungen bleiben weiterhin möglich, sofern sie sachlich begründet sind. Allerdings dürfte die Transparenz verhindern, dass Vermietende die Mieten über das gesetzlich Zulässige hinaus anheben.

Bereits in neun Kantonen gilt ein vergleichbares Gesetz – praktisch in der gesamten Westschweiz sowie in Zürich. Mit dem positiven Entscheid der Berner Stimmbevölkerung wird eine solche Regelung nun auch in fast der gesamten Zentralschweiz Realität.

Immoday-Redaktion 

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