LQIFs als Quelle der Innovation

17/02/2022

Olivier Klunge

Fundim

3 Min

 

In der Wintersession haben die eidgenössischen Räte eine neue Kategorie kollektiver Anlagen verabschiedet, die keine vorgängige Genehmigung durch die FINMA erfordert und qualifizierten Anlegern vorbehalten ist: den L-QIF.


Der Finanzplatz Schweiz nimmt – insbesondere in der privaten Vermögensverwaltung – eine herausragende Stellung in der Welt ein. Die in der Schweiz vertriebenen und verwalteten Fonds sind ein wichtiger Bestandteil davon, doch handelt es sich bei diesen sehr oft um Vehikel ausländischen, namentlich luxemburgischen Rechts. Die Schweiz hat Mühe, sich als Fondsdomizil durchzusetzen: Das Volumen der Schweizer Anlagefonds beläuft sich auf knapp über 900 Milliarden Franken, während dasjenige der luxemburgischen Fonds mehr als 4000 Milliarden Euro beträgt und damit fast fünfmal so hoch ist.

Der L-QIF schafft für qualifizierte Anleger eine echte Schweizer Alternative zur Konkurrenz der ausländischen Fonds und stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit innovativer inländischer Lösungen erheblich, denn er beseitigt bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Finanzplätzen. So bleiben die Arbeitsplätze, die Wertschöpfung und das Steuersubstrat in der Schweiz. Davon profitiert die gesamte Wirtschaft.

Obwohl der L-QIF vor seiner Lancierung keine vorgängige Genehmigung der FINMA mehr benötigt, wird die Qualität und Sicherheit dadurch gewährleistet, dass seine Fondsleitung und sein Verwalter von der FINMA zugelassene und beaufsichtigte Institute mit Sitz in der Schweiz sein müssen. Den Schutzbedürfnissen qualifizierter Anleger wird somit voll und ganz Rechnung getragen.

Im Bereich der Immobilieninvestitionen ist der L-QIF institutionellen Anlegern, insbesondere Pensionskassen, Banken und Versicherungen, vorbehalten. Vermögende Privatpersonen sind ausgeschlossen. Mit den L-QIF kann – neben den bestehenden kollektiven Anlagen (vertragliche Fonds, SICAV, KmGK und Anlagestiftungen) – eine Differenzierung der Anlageportfolios sichergestellt werden.

Im Gegensatz zu den SICAV und den klassischen vertraglichen Immobilienfonds, die zahlreiche gesetzliche Auflagen in Bezug auf die Diversifizierung, die Anzahl und Art der Immobilien oder den Anteil an im Bau befindlichen Gebäuden einhalten müssen, können die L-QIF ihr Anlageuniversum viel freier definieren. So können sich beispielsweise Pensionskassen ganz transparent für diversifizierte Anlagestrategien entscheiden. Dadurch verbessern sie ihre Renditen und damit die ausgerichteten Renten, behalten aber dank der Verteilung ihrer Vermögen auf mehrere Verwalter gleichzeitig auch ein solides Risikomanagement bei.

Zudem kommt den L-QIF eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundesrates zu, denn sie eignen sich besonders, um an der Seite der öffentlichen Hand mithilfe der institutionellen Anleger grosse Vorhaben im Bereich nachhaltiger Investitionen wie Wasserkraftwerke, Windparks oder städtische Energienetze zu finanzieren. Darüber hinaus halten kollektive Immobilienanlagen ihre Bestandsimmobilien in der Regel besser instand als Privatpersonen und verfügen über die Mittel zur Finanzierung umfangreicher energetischer Sanierungen. Der Schweizer Gebäudepark ist mit seinem Heizenergieverbrauch für einen wesentlichen Teil der CO2-Emissionen der Schweiz verantwortlich.

Der L-QIF ist daher eine willkommene Gelegenheit sowohl für den Finanzplatz und seine Arbeitsplätze als auch für die institutionellen Anleger, allen voran unsere Pensionskassen, denen sich so Möglichkeiten eröffnen, ihre Investitionen zu dynamisieren und zu diversifizieren.

Olivier Klunge,
Rechtsanwalt, Fundim SA,
Mitglied von COPTIS


Erschien in der Zeitung „24 Heures“
vom Mittwoch,  2. Februar 2022,
in Zusammenarbeit mit COPTIS

 
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